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Organisation kritisiert britischen Umgang mit EU-Bürgern nach Brexit

LONDON (dpa-AFX) - Nach mehreren Fällen von an der britischen Grenze festgehaltenen EU-Bürgern hat die Bürgerrechtsorganisation The3million das Handeln der Behörden in Großbritannien kritisiert. "Das ist völlig unverhältnismäßig", sagte Maike Bohn, Mitgründerin der Organisation, der Deutschen Presse-Agentur. The3million setzt sich für die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien nach dem Brexit ein. "Auch wenn es bisher nur Dutzende Fälle sind, hätte das nie passieren dürfen."

In den vergangenen Wochen waren mehrere, insbesondere junge Menschen aus der EU, die etwa als Au-Pairs oder für die Jobsuche einreisen wollten, längere Zeit an britischen Flughäfen oder in Zellen festgehalten und danach teilweise zurückgeschickt worden. Sie seien wie Kriminelle behandelt worden, sagte Bohn. The3million rechnet damit, dass es zu weiteren ähnlichen Fällen kommen könnte, da der internationale Reiseverkehr und Auslandsaufenthalte angesichts der abflauenden Corona-Infektionszahlen wieder mehr werden.

EU-Bürger brauchen seit dem Brexit wie andere Staatsbürger ein Visum, um in Großbritannien leben oder arbeiten zu dürfen. Menschen, die bereits vor Ende 2020 im Land gelebt haben, können sich noch bis Ende Juni auf das sogenannte Settlement Scheme bewerben, dass ihnen auch nach dem Brexit weitgehend gleiche Rechte zusichert wie vor dem EU-Austritt - wie das Recht auf Wohnen und Arbeiten sowie Zugang zum Gesundheitssystem.

Doch auch dabei läuft bislang nicht alles nach Plan: Zwar haben sich bereits mehr als fünf Millionen EU-Bürger auf den Status beworben, allerdings sind laut The3million noch mehr als 300 000 Anträge in Bearbeitung. "Das wird nicht bis Anfang Juli abgearbeitet sein", meint Bohn. Jeden Monat würden im Schnitt 20 000 Anträge erledigt. Wartende könnten daher in der Übergangszeit Probleme bekommen, wenn sie etwa eine Wohnung suchen oder ein Konto eröffnen wollten.

Der Nachweis des Aufenthaltsrechts über das EU Settlement Scheme ist zudem rein digital abrufbar - es gibt keinerlei Nachweis in Ausweisform. Bei Banken, Vermietern oder den Behörden anderer Länder habe sich dies bereits in konkreten Fällen als Problem herausgestellt, wenn Betroffene ihren Status hätten nachweisen wollen. "Wir halten nichts in der Hand, sie halten unseren Status in der Hand", sagt Bohn mit Blick auf die britische Regierung. Die Forderung ihrer Organisation nach einem analogen Dokument wurde bislang zurückgewiesen.