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Organisation fordert einheitliche Regeln für E-Scooter in Europa

BRÜSSEL (dpa-AFX) -Wegen der zunehmenden Unfälle mit elektrischen Rollern fordert der European Transport Safety Council (ETSC) einheitliche Regeln für das Fahren mit E-Scootern in Europa. "E-Scooter sind heute ein alltäglicher Anblick in europäischen Städten, aber leider auch schwer verletzte E-Scooter-Fahrer in Krankenhäusern", betonte ETSC-Direktor Antonio Avenoso am Dienstag.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter seien derzeit uneinheitlich, heißt es in einem gemeinsamen Bericht der Nichtregierungsorganisation in Brüssel und des Parliamentary Advisory Council for Transport Safety (PACTS) in London, einem Gremium von britischen Abgeordneten, die sich mit Fragen der Verkehrssicherheit befassen. Es brauche deswegen vereinheitlichte Maßnahmen für E-Scooter in Europa.

Hintergrund des Berichts ist die Zunahme von schweren Verletzungen und Todesfällen durch Unfälle mit den Elektro-Rollern in den vergangenen Jahren. Während 2020 in Deutschland rund 2100 Unfälle registriert wurden, waren es 2021 bereits rund 5500, heißt es in Bezug auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Im vergangenen Jahr wurden vorläufigen Daten zufolge von Januar bis Oktober rund 7600 Menschen verletzt, 11 Menschen starben.

Die Autoren des Berichts empfehlen eine Helmpflicht in Europa. Zudem plädieren sie für eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde, die bereits etwa in Deutschland eingeführt wurde. Weiter sollte das Fahren erst ab 16 Jahren erlaubt sein oder einer Altersgrenze, die dem Mindestalter für das Fahren von Mopeds entspricht. Daneben raten die Autoren zu einem Verbot für die Mitnahme von Beifahrern und dem Fahren auf Gehwegen. Auch die parallele Handynutzung oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss müsse in Europa unterbunden werden.

In Deutschland gilt für das Fahren mit E-Scootern ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Benutzt werden müssen vorrangig Radwege, ansonsten die Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu. Nur ein Fahrer oder eine Fahrerin pro Scooter sind erlaubt. Ein Helm muss nicht getragen werden, wird wegen der Unfallgefahr aber empfohlen. Für Alkohol am Lenker gilt dasselbe wie für Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze.