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Ordnet Gericht Fahrverbote in Stuttgart an?

Stau auf der Straße «Am Neckartor» in Stuttgart. Foto: Daniel Naupold/Archiv
Stau auf der Straße «Am Neckartor» in Stuttgart. Foto: Daniel Naupold/Archiv

Im politischen Raum werden drohende Fahrverbote für Diesel in Stuttgart seit Monaten hitzig diskutiert. Jetzt kommt die Justiz mal wieder zu Wort - und die scheint eine klare Haltung zu haben.

Stuttgart (dpa) - Die drohenden Fahrverbote für Diesel in der Stuttgarter Innenstadt sind von heute an an ein Fall für die Justiz.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart befasst sich mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), mit der die Landesregierung gezwungen werden soll, konsequenter gegen die Luftverschmutzung in Stuttgart vorzugehen. Seit sieben Jahren werde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten, nicht selten um das Doppelte. Jeden Tag atmeten die Stuttgarter krankmachende Luft, so die DUH. Ein wirksames Mittel sei allein ein generelles Diesel-Fahrverbot.

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Land und Stadt hätten dem Gericht am liebsten die Einführung einer blauen Plakette präsentiert, mit der ältere Dieselautos aus der Umweltzone Stuttgart ausgesperrt werden könnten. Allerdings müsste da die Bundesregierung tätig werden, was sie nicht tut. Am Dienstag wurde klar, dass die Vertreter des Landes nun versuchen werden, das Gericht zu überzeugen, dass die Grenzwerte auch mit Nachrüstungen älterer Diesel und ohne Fahrverbote eingehalten werden können. Ziel sei eine saubere Luft, kein Fahrverbot, lautet die Devise von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Ob das Gericht darauf eingeht, darf bezweifelt werden. Zwei Anwohner des stark belasteten Neckartors haben vor dem gleichen Gericht bereits einen Vergleich erstritten. Land und Stadt mussten zusagen, ab 2018 an Tagen mit extrem hoher Belastung den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren. Das Gericht ließ aber kaum Zweifel daran, wie hoch der Gesundheitsschutz zu werten ist. Mit einer Entscheidung zur DUH-Klage wird nächste Woche gerechnet.