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Opposition fordert nach Insiderverdacht bei der Bafin schärfere Regeln für Bundesministerien

Für Politiker und Mitarbeiter in Ministerien gibt es bislang kaum Vorgaben für private Aktiengeschäfte. Dabei wäre das juristisch möglich, zeigt ein Gutachten.

Ob Beschäftigte der Bundesbehörden Wissen für private Wertpapiergeschäfte nutzen, ist nicht bekannt. Foto: dpa
Ob Beschäftigte der Bundesbehörden Wissen für private Wertpapiergeschäfte nutzen, ist nicht bekannt. Foto: dpa

Der Insiderverdacht in der Finanzaufsicht Bafin erhöht den Druck auf die Regierung, solche Vorfälle auch in anderen Regierungsbehörden besser zu verhindern. Die Behörde zeigte Ende Januar einen Mitarbeiter an, weil er womöglich verbotenerweise Insiderwissen für private Finanzgeschäfte mit Wirecard-Aktien nutzte. Bislang wird nicht einmal erfasst und kontrolliert, ob etwa Mitarbeiter aus den Bundesministerien mit Aktien handeln, über die sie womöglich Insiderwissen haben.

„Es gibt für Politiker, Ministerien, Abgeordnete und einige Aufsichtsbehörden wie die Financial Intelligence Unit keine hinreichenden Regeln gegen Insiderhandel. Die Bundesregierung kann Insiderhandel, auch bei Wertpapieren der Wirecard AG, nicht ausschließen“, kritisiert der Finanzexperte der Linken, Fabio De Masi.

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Ähnlich sieht es der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler. Er fordert deshalb in einem Whitepaper zur Bafin-Reform, das dem Handelsblatt vorliegt, eine „zentrale Ethikbehörde für Bundesangelegenheiten“. Er argumentiert, auch Mitarbeiter von Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden hätten häufig Informationen, die kursbewegend sein können – etwa über Impfstoffhersteller oder bei Verfahren der Fusionskontrolle.

Doch ob Beschäftigte der Bundesbehörden dieses Wissen für private Wertpapiergeschäfte nutzen, ist nicht bekannt. Denn bislang gibt es für Beschäftigte der Bundesregierung keine „gesetzlich ausdrücklich normierten, gesonderten Offenlegungspflichten“. Sie müssen solche Geschäfte also weder anzeigen noch genehmigen lassen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP von Ende Oktober hervor.

Die Anfrage habe gezeigt, dass es „keine oder nur sehr rudimentäre Compliance-Strukturen für private Finanzgeschäfte“ in vielen Ministerien und ihnen nachgeordneten Behörden gebe, kritisiert FDP-Finanzexperte Schäffler. „Daher erscheint es sachgerecht, dass die bei der Neuausrichtung der Bafin gewonnenen Erkenntnisse für ein professionelles Monitoring von privaten Finanzgeschäften aller Bundesbediensteten genutzt werden“, fordert er.

Gutachten hält Handelsverbote für zulässig

Rechtlich wären solche Einschränkungen im öffentlichen Dienst möglich. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, den Linken-Politiker De Masi angefordert hat. „Ein Verbot privater Finanzgeschäfte für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes kann grundsätzlich sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer rechtmäßig, insbesondere verfassungsmäßig, sein“, heißt es in dem noch unveröffentlichten Gutachten, das dem Handelsblatt vorliegt.

Zwar handelt es sich bei Handelsverboten in bestimmte Aktien um einen Eingriff in die Handlungsfreiheit der Beschäftigten. Doch dass solche Geschäfte die Objektivität der Behörden beeinträchtigen können oder zumindest diesen Anschein in der Öffentlichkeit erwecken und damit Zweifel an ihren Handlungen erzeugen könnten, wiegt den Autoren zufolge schwerer.

Maßgeblich sei, „dass ein solches Verbot einem legitimen Ziel, insbesondere der wirksamen staatlichen Aufgabenwahrnehmung, dient und verhältnismäßig ausgestaltet ist“, heißt es in dem Gutachten. Für die Verhältnismäßigkeit komme es darauf an, welche Finanzinstrumente von solchen Einschränkungen erfasst werden und ob der Gesetzgeber danach differenziert, welche Funktionen und Aufgaben der betroffene Beschäftigte hat.

So ist das auch bei der Bundesbank geregelt, die bestimmten Mitarbeitern den Handel mit Aktien von Finanzunternehmen untersagt. Sie stuft ihre Mitarbeiter danach ein, ob sie regelmäßig Zugang zu sensiblen Informationen haben, ob sie eher selten einen solchen Zugang haben oder gar nicht. Je nach Kategorie greifen unterschiedlich strenge Einschränkungen.

Linken-Politiker De Masi gehen die Vorgaben der Bundesbank nicht weit genug. „Der Kodex der EU-Kommission wäre hier noch wirksamer als die Regeln der Bundesbank. So wären nicht nur bestimmte Finanzprodukte, sondern alle Produkte und potenziellen Interessenkonflikte erfasst“, sagt er.

Finanzministerium arbeitet an strengeren Regeln

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe „bereits im vergangenen Jahr angewiesen, dass im Bundesfinanzministerium schärfere, über die geltenden Compliance-Regeln hinausgehende Bestimmungen erarbeitet werden, um die Transparenz zu stärken und schon jeden Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden“, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage. Das eigens dafür geschaffene Compliance-Referat solle „die schärferen Regeln implementieren und deren Einhaltung kontrollieren. Diese Struktur soll in den nächsten Wochen stehen.“

Das Ministerium hatte das in einer FDP-Anfrage von Ende Oktober bereits angedeutet. „Es wird auch die Debatte um vergleichbare Regelungen in allen Bundesministerien vorantreiben“, heißt es in der Anfrage. Details dazu sind bislang aber nicht bekannt.

FDP-Experte Schäffler fordert indes bessere Kontrollmechanismen für Mitarbeiter der Bafin. Die bis Herbst geltenden Vorschriften – bei denen Mitarbeiter grundsätzlich alle Aktien kaufen können, sofern ihr Vorgesetzter bestätigt, dass sie kein Insiderwissen haben – seien nicht ausreichend gewesen, „einen regen Handel auch mit Wirecard-Aktien einzuhegen oder gar Fälle von Insiderhandel zu unterbinden“, sagt er.

Schäffler bringt digitale Kontrollen ins Spiel, wie sie etwa bei der britischen Finanzaufsicht FCA genutzt werden, die auf ein zentrales EDV-System setzt. Auch für ein Zweitschriftenverfahren, bei dem die Depotbanken der Beschäftigten automatisch jede Transaktion melden, hegt er Sympathien. Sofern sich durch technische Lösungen auch nicht der „böse Anschein“ von Insiderhandel vermeiden lässt, setzt er auf Sperrlisten und Handelsverbote von Aktien.

Die Bundesregierung geht allerdings noch weiter. Sie hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) ein sehr weitreichendes Verbot privater Finanzgeschäfte auf den Weg gebracht, die über die Vorgaben der Bundesbank weit hinausgehen. Die von Schäffler geforderte automatische Meldung von Finanzgeschäften prüft sie nach eigenen Angaben.

FDP will Bafin-Spitze stärken

Die Handelsregeln sind allerdings nicht die einzige Forderung, die Schäffler mit Blick auf die Bafin-Reform erhebt. Aus seiner Sicht sollte der Bafin-Präsident wieder mehr Macht erhalten und in die Geschäftsbereiche der Exekutivdirektoren, die etwa für Banken-, Wertpapier- oder Versicherungsaufsicht zuständig sind, eingreifen können.

Die Letztverantwortung der Direktoren für ihre Ressorts habe letztlich nicht funktioniert. Bei Konflikten führe das zu „Zentrifugalkräften“, weil jeder Direktor seinen eigenen Bereich im Auge habe. Schäffler fordert eine stärkere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ressorts.

Auch Bundesfinanzminister Scholz hatte vor Kurzem angedeutet, dass der künftige Bafin-Präsident mehr Verantwortung „in Fragen der zentralen Steuerung der Bafin“ erhalten und die Behörde übergreifender zusammenarbeiten solle.

Der Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat soll Konsequenzen aus dem Insiderverdachtsfall bei der Bafin für die eigenen Mitarbeiter ziehen. Foto: dpa
Der Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat soll Konsequenzen aus dem Insiderverdachtsfall bei der Bafin für die eigenen Mitarbeiter ziehen. Foto: dpa