Online-Shopping: Umtausch und Retouren – was man darf und was nicht
Das Kleid passt nicht, der Kopfhörer ist unbequem und das neue Buch lag zu Ostern gleich zweimal im Nest: Diese Gesetze zum Thema Retouren und Rückgaberecht beim Online-Shopping sollten Sie kennen.
Schnelle Lieferung bis vor die Haustür, Versandkosten-Rabatt beim Lieblingslabel: Online-Shopping ist so einfach und angenehm wie nie. Und mit jeder Bestellung gibt es auch die Möglichkeit, das gerade geshoppte Teil auch wieder zurückgehen zu lassen. Doch halt, wirklich bei jeder Bestellung? So ist die Rechtslage:
Widerrufsfrist: So lange kann man Produkte zurückgeben
Jeder Käufer hat das Recht, die Ware zu begutachten. Da dies bei einem Onlinekauf nicht möglich ist, gibt es laut Gesetz eine Mindest-Widerrufsfrist von 14 Tagen. Viele Shops haben die Frist eigenhändig erweitert, bis zu 100 Tage sind zum Teil möglich.
Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, also meist wenn die Ware geliefert wurde und der Kunde eine Benachrichtigung über den Kauf erhalten hat. Diese Frist gilt auch für reduzierte Ware, allerdings können Umtausch und Rückgabe bei bestimmten Produkten auch ausgeschlossen sein: Wäsche, CDs oder DVDs mit geöffneter Versiegelung oder maßangefertigte Ware gehören dazu.
Bei Privatverkäufen, zum Beispiel bei Ebay, gilt die Widerrufsfrist nicht.
Studie: Internet-Käufer schicken jede sechste Bestellung zurück
Sonderregelung: Auch Ware, die zu spät geliefert wurde und evtl. noch gar nicht eingetroffen ist, kann reklamiert werden. Mitglieder von Amazon Prime etwa können solche Käufe online zum Teil ganz einfach über ein Stornierungsformular widerrufen.
Versandkosten und Lieferung
Muss die Ware in derselben Verpackung verschickt werden, in der sie der Käufer erhalten hat? Grundsätzlich gilt: Der Verkäufer muss die Chance haben, das Produkt erneut zu verkaufen. Deshalb müssen Schuhe beispielsweise in dem dafür vorgesehenen Karton zurückgeschickt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Käufer die Kosten der Retoure tragen muss, sofern das Unternehmen ihn vorab darüber informiert hat. Der Wettbewerbsdruck zwingt die großen Shops wie Zalando, H&M und Co. allerdings dazu, die Versandkosten weiterhin selbst zu tragen und so die Käufe anzukurbeln. Es lohnt sich allerdings, bei Neuregistrierungen die AGBs des jeweiligen Shops zu lesen.
Online-Shopping: Über diesen Fehlkauf kann eine Kundin nur noch lachen
Rückgabe von benutzten Artikeln
Rechtlich vorgegeben ist, dass der Artikel soweit “benutzt“ werden darf, wie es in einem Geschäft zum Ausprobieren möglich gewesen wäre. Nur dann muss der Händler den vollen Preis erstatten. Er darf theoretisch vom Erstattungspreis eine “Nutzungsentschädigung“ abziehen, wenn das Produkt darüber hinaus verwendet wurde, in der Praxis wird diese Regelung allerdings oft etwas weicher gehandhabt. Und auch ein bereits gewaschenes Kleidungsstück kann zurückgegeben werden, wenn es Mängel aufweist, die nur durch die Wäsche zutage traten.
VIDEO: Kein Geoblocking mehr beim Online-Shopping
Begründung der Retoure und Information des Händlers
Zu groß, zu klein, entspricht nicht meinen Vorstellungen, zu spät geliefert oder auch: keine Begründung – viele Onlineshops senden schon bei der Lieferung ein Musterformular für die Rücksendung mit, das vom Käufer entsprechend ausgefüllt werden muss. Das Wichtigste beim Umtausch sind jedoch die Daten des Käufers und ein förmlicher Widerruf, damit die Retoure erkannt und rechtlich verbindlich ist. Bei manchen Shops kann solch ein Formular bereits online ausgefüllt werden und muss vom Verkäufer anschließend bestätigt werden.