Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 23 Minuten
  • DAX

    17.720,32
    -117,08 (-0,66%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,88
    -17,69 (-0,36%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.392,10
    -5,90 (-0,25%)
     
  • EUR/USD

    1,0658
    +0,0011 (+0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.992,96
    +2.230,09 (+3,80%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.337,01
    +24,39 (+1,89%)
     
  • Öl (Brent)

    82,30
    -0,43 (-0,52%)
     
  • MDAX

    25.909,30
    -280,14 (-1,07%)
     
  • TecDAX

    3.192,71
    -18,13 (-0,56%)
     
  • SDAX

    13.883,27
    -149,10 (-1,06%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.835,12
    -41,93 (-0,53%)
     
  • CAC 40

    8.009,08
    -14,18 (-0,18%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

Online heiraten ist in Deutschland rechtlich nicht möglich

Eine Heirat online vor dem Computer ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Heirat
Inzwischen ist vieles durch einen kurzen Online-Draht abkürzbar. Doch eine Heirat via Webseite geht nicht. (Bild: dpa)

Im konkreten Fall heirateten ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige an einem Computer in Duisburg online. Sie nutzten dafür die Website der Behörden des US-Bundesstaates Utah. Der Mann beantragte anschließend bei der Stadt Duisburg eine Bescheinigung. Er benötigte diese, um dann mit der sogenannten Aufenthaltskarte einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Bundesgebiet nachweisen zu können. Ohne Erfolg.

Vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit

Nach deutschem Recht sei das Paar nicht verheiratet, entschied das Gericht. In Deutschland werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass das Paar vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärt, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Werde der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Standesbeamten erklärt, haben die Erklärungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine rechtliche Wirkung.

Im Video: Hochzeiten in Deutschland - Diese Fakten kennst du bestimmt noch nicht