Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 13 Minuten
  • DAX

    18.186,90
    +49,25 (+0,27%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.026,09
    +17,92 (+0,36%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.328,20
    -13,90 (-0,59%)
     
  • EUR/USD

    1,0688
    -0,0016 (-0,15%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.310,14
    +498,36 (+0,81%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.438,32
    +14,22 (+1,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,01
    -0,35 (-0,42%)
     
  • MDAX

    26.529,29
    -95,73 (-0,36%)
     
  • TecDAX

    3.315,95
    +29,04 (+0,88%)
     
  • SDAX

    14.266,93
    +7,22 (+0,05%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.087,88
    +43,07 (+0,54%)
     
  • CAC 40

    8.137,67
    +31,89 (+0,39%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Online bezahlen wird bald günstiger

Fast jeder Internetnutzer tut es – Einkaufen in Onlineshops. Am liebsten kaufen die Deutschen online Bekleidung, gefolgt von Elektronikartikeln sowie Computer-Software und -Spielen. Auf Platz vier landeten laut einer Studie des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) im vergangenen Jahr Schuhe und gleich dahinter Bücher und E-Books. Shoppen im Internet gilt als bequem, die Auswahl ist riesig und nicht selten locken günstige Preise. Getrübt wird der Spaß aber, wenn es ans Bezahlen geht. Dann stehen zwar oftmals viele Bezahlmethoden zur Wahl, doch zum Teil fallen zusätzliche Gebühren an. Dank einer neuen EU-Richtlinie soll das spätestens im kommenden Januar ein Ende haben.

Wenn sie beim Händler um die Ecke einkaufen, zahlen die deutschen Verbraucher noch immer am liebsten mit Bargeld. Ähnlich konservativ sind sie auch im Internet. Laut der jüngsten Online-Payment-Studie des EHI-Instituts ist Rechnungskauf mit einem 30-Prozent-Anteil an den Umsätzen immer noch der Favorit. Es folgen Lastschrift (20 Prozent), Paypal (18 Prozent) und Kreditkarte (12 Prozent). Dumm nur, wenn durch das gewünschte Zahlungsmittel zusätzliche Gebühren anfallen – so wie bislang häufig beim Bezahlen von Reisen und Flügen.

Ab dem 13. Januar kommenden Jahres soll das der Vergangenheit angehören. Dann tritt ein Gesetz in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Laut dieser „EU-Zahlungsdiensterichtlinie“ – auch bekannt als PSD2 – dürfen Händler zumindest für Kartenzahlung, Lastschrift und Überweisung keine Extragebühren mehr verlangen. Ziel der Richtlinie ist es, den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste zu fördern und zugleich den Verbraucherschutz zu verbessern. Gerade haben Bundestag und Bundesrat die geplanten Änderungen auf den Weg gebracht.

Frank Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, wertet das Gebührenverbot positiv. „Aufpreise auf Zahlverfahren verschleiern den Blick auf den Endpreis, auf den es im europäischen Markt ankommt“, so Pauli. „Viele Verbraucher kennen dieses Ärgernis, nicht zuletzt immer wieder vom Buchen von Reisen und Flügen im Internet.“

WERBUNG

Dass das Verbot von Zusatzentgelten zu Preiserhöhungen bei den Händlern führen könnte, fürchtet Pauli jedoch nicht. Den Händlern sei der Druck zu Zusatzentgelten genommen, da zugleich die Interbankenentgelte reguliert wurden. „Zu einem Problem kam es zuvor, weil die kartenausgebenden Institute bei der Abrechnung von Zahlungen immer mehr Spesen an die kartenakzeptierende Bank berechnet haben“, erklärt Pauli. Diese Spesen seien dann an die Händler weitergegeben worden. Damit soll nun ebenfalls Schluss sein.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich kürzlich mit der Problematik hoher Gebühren für einzelne Zahlungsmittel beschäftigen.


BGH-Urteil zu kostenlosen Zahlungsmethoden

In einem am 18. Juli verkündeten Urteil entschieden die Richter, dass „Sofortüberweisung“ in einem Onlineshop nicht die einzige kostenlose Zahlungsweise sein darf (Az.: KZR 39/16). In dem konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die DB Vertrieb GmbH geklagt. Auf der Reiseplattform der Bahn-Vertriebstochter start.de fielen für das Bezahlen per Kreditkarte erhebliche zusätzliche Gebühren an. Laut vzbv waren es bei einem Reisepreis von 120,06 Euro stolze 12,90 Euro. Kostenlos war nur die Zahlung per Sofortüberweisung. Der BGH folgte nun der Einschätzung des vzbv, dass den Kunden eine weitere kostenlose Zahlungsmöglichkeit angeboten werden müsse.

Das Geschäftsmodell von Sofortüberweisung war in dem Fall kein sogenannter Streitgegenstand. Das unterstrich nach der mündlichen Urteilsverkündung die Sofort GmbH in einer Stellungnahme, die den Service anbietet: „Die Sofort GmbH war weder Gegenstand der Verhandlungen, noch wurde sie von einer der beteiligten Parteien in Frage gestellt“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Wie vom BGH betont, ist der Einsatz von Sofortüberweisung weiterhin ‒ und bleibt auch in Zukunft im Rahmen von PSD2 ‒ zulässig.“ Das ist auch in der Stellungnahme des vzbv zu lesen: „Als Geschäftsmodell ist ,Sofortüberweisung‘ zulässig“ und es könne weiter betrieben werden, heißt es dort.

Wenn Kunden beim Onlineshopping Sofortüberweisung nutzen, öffnet sich auf ihrem Bildschirm ein Dialogfenster, in das der Kunde seine Kontodaten inklusive PIN und TAN eingeben muss. Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, sieht das Bezahlen per Sofortüberweisung kritisch, weil Verbraucher dabei gezwungen würden „gegen das Verbot ihrer Bank zu verstoßen, sensible Daten an einen externen Dienstleister zu übermitteln“.

Tatsächlich war auch der Streit zwischen Banken und der Sofort GmbH über die Zulässigkeit der Sofortüberweisung bereits Gegenstand einer langen juristischen Auseinandersetzung. An deren Ende hatte das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr Formulierungen in den Banken-AGB verboten, die Kunden an der Nutzung von Diensten wie Sofortüberweisung behinderten (Az.: B4 72/10). Diese Entscheidung des Bundeskartellamts habe der BGH nicht in Frage gestellt, so die Sofort GmbH. Zudem betont der Anbieter, dass sein Zahlungssystem vom TÜV Saarland geprüft und bereits von mehr als 18 Millionen Verbrauchern genutzt worden sei.

Weitere juristische Rückendeckung werden Zahlungssysteme wie Sofortüberweisung ebenfalls durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bekommen, die am 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Demnach müssen Banken sogenannten Zahlungsauslösediensten Zugang zu bestimmten Kontoinformationen verschaffen, sofern der Kontoinhaber das wünscht.