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Ombudsmann schlichtet bei privaten Bauvorhaben

Beim Hausbau kann es zu Uneinigkeiten kommen - Schlichtungsstellen helfen, den Gang vor Gericht zu vermeiden.
Beim Hausbau kann es zu Uneinigkeiten kommen - Schlichtungsstellen helfen, den Gang vor Gericht zu vermeiden.

Wo soll der Bewegungsmelder für das Licht am Hauseingang hin? Nach außen, könnte man meinen. Ist das in der Baubeschreibung nicht festgehalten, kann es zu Diskussionen kommen. Was helfen kann.

Berlin (dpa/tmn) - Private Bauherren können sich bei Streit mit Auftragnehmern an eine Schlichtungsstelle wenden. Der «Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung» prüft schriftlich eingereichte Verbraucherbeschwerden.

Ziel ist es, den Beteiligten eine Lösung vorzuschlagen, der beide Seiten zustimmen können, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

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Die Schlichtungsstelle wurde vom VPB und dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ins Leben gerufen. Sie ist vom Bundesamt für Justiz anerkannt und kann von privaten Bauherren kostenlos angerufen werden.

Einen Beispielfall nennt der Verband: In der Baubeschreibung war ein Bewegungsmelder mit Dämmerungsfunktion zum Einschalten der Hauseingangsleuchte vorgesehen. Die Bauherren gingen davon aus, dass er außen angebracht werden sollte. Die Baufirma montierte ihn jedoch im Gebäudeinneren.

Der Ombudsmann vermittelte. Um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, können Verbraucher darauf achten, dass die Vereinbarungen im Vertrag klar benannt sind, rät der VPB.

Den Ombudsmann erreichen Bauherren über folgende Adresse: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Fax: 030/27 57 26 78, E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net.