Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 50 Minuten
  • DAX

    18.006,81
    +146,01 (+0,82%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.969,80
    +32,95 (+0,67%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,98
    +253,58 (+0,67%)
     
  • Gold

    2.323,10
    -23,30 (-0,99%)
     
  • EUR/USD

    1,0686
    +0,0030 (+0,28%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.941,49
    +59,30 (+0,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.397,78
    -16,97 (-1,20%)
     
  • Öl (Brent)

    82,22
    +0,32 (+0,39%)
     
  • MDAX

    26.535,87
    +246,14 (+0,94%)
     
  • TecDAX

    3.258,83
    +41,88 (+1,30%)
     
  • SDAX

    14.129,81
    +76,56 (+0,54%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.071,86
    +47,99 (+0,60%)
     
  • CAC 40

    8.065,22
    +24,86 (+0,31%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.451,31
    +169,30 (+1,11%)
     

OLG: Einzelner Bürger darf Autoherstellern Bauweise nicht aufzwingen

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Ein einzelner Bürger darf Autoherstellern nicht vorschreiben, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte nach einer Mitteilung vom Mittwoch damit eine Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, das den Antrag des Mannes zuvor zurückgewiesen hatte. Dieser wollte Volkswagen <DE0007664039> durch eine einstweilige Verfügung dazu zwingen, anstelle von Batterien wasserstoffbetriebene Generatoren in den Autos zu verbauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden. (OLG Az.: 9 W 13/19)

Das sah das OLG anders: Zivilrechtlich dürfe der Kläger nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Da diese Entscheidung alle Autohersteller betreffe, falle die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- und Verordnungsgebers. Zudem sei die Beschwerde des Antragstellers unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe.

Prozesskostenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Der Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen und wandte sich mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag an den Bundesgerichtshof, der den Antrag inzwischen zurückgewiesen hat. (Az.: I ZA 5/20)/ngu/DP/eas