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Oberverwaltungsgericht Sachsen: Handelsflächen-Beschränkung zulässig

BAUTZEN (dpa-AFX) - Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen in Sachsen weiterhin nicht öffnen - auch nicht, indem sie Teile der Flächen sperren. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hält eine Beschränkung der Handelsflächen gemäß der geltenden Corona-Schutz-Verordnung für zulässig. Im Zuge von vier Normenkontrollverfahren blieben die Betreiberinnen von Elektronikfachmärkten mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche mit ihren Anträgen, die Regelung außer Kraft zu setzen, ohne Erfolg. Teilabsperrungen in größeren Geschäften, die in anderen Bundesländern erlaubt sind, bleiben demnach in Sachsen verboten. Der Beschluss ist rechtskräftig, wie ein OVG-Sprecher sagte.