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Oberstes Gericht in Norwegen weist Klimaklage gegen den Staat ab

OSLO (dpa-AFX) - Greenpeace und weitere Umweltschützer sind mit ihrem jahrelangen Kampf gegen Ölbohrungen in der Arktis auch vor dem Obersten Gerichtshof Norwegens gescheitert. Das Gericht in Oslo wies die Berufung der Kläger mit einer Mehrheit von elf zu vier Stimmen ab, wie die obersten Richter des skandinavischen Landes am Dienstag bei einer online übertragenen Urteilsverkündung mitteilten.

Damit stellten sich die Richter hinter das Urteil zweier Vorinstanzen, dass der norwegische Staat mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen einen als Umweltparagrafen bekannten Passus des norwegischen Grundgesetzes verstoßen habe. Der Paragraf könne nicht so ausgelegt werden, wie von den Umweltschützern gewünscht, erklärte Richter Borgar Høgetveit Berg.

Auch Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention oder Verfahrensfehler bei der Zulassung durch den Staat konnten die Richter nicht feststellen. Gegen den Punkt der Verfahrensfehler hatten vier Richter Einwände.

Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen in der arktischen Barentssee gestattet - nach Angaben von Greenpeace fast zeitgleich mit der norwegischen Ratifizierung des Weltklimaabkommens von Paris. Noch im selben Jahr reichten die Umweltschützer Klage ein: Greenpeace, die Umweltschutzorganisation Natur & Jugend sowie zwei Unterstützergruppen warfen dem Staat vor, mit der Zulassung der Bohrungen gegen den als Umweltparagrafen bekannten Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung verstoßen zu haben, wonach das Volk ein Recht auf eine gesunde Umwelt habe. Sie erhofften sich von dem Verfahren nicht nur, dass Ölbohrungen in der Arktis letztlich verboten werden, sondern auch einen Präzedenzfall für Klimaklagen in aller Welt.

Die norwegische Regierung vertrat dagegen die Ansicht, dass der Beschluss die politischen Prozesse gründlich durchlaufen habe und verfassungskonform gewesen sei. Sowohl das Bezirksgericht in Oslo als auch das Berufungsgericht Borgarting hatten dem Staat Recht gegeben. Daraufhin waren die Umweltschützer vor den Obersten Gericht in Berufung gezogen.