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Oberstes Gericht in Norwegen befasst sich mit Klimaklage

OSLO (dpa-AFX) - Hat der norwegische Staat mit der Zulassung neuer Ölbohrungen in der Arktis gegen seine Verfassung verstoßen? Mit dieser Frage befassen sich seit Mittwochmorgen die obersten Richter des skandinavischen Landes. An insgesamt sieben Anhörungstagen will das Gericht bis zum 12. November die Berufung von Greenpeace und weiteren Umweltschutzorganisationen zu ihrer Klimaklage prüfen, nachdem diese vor zwei Vorinstanzen gescheitert ist. Mit einem Urteil wird voraussichtlich im Dezember 2020 oder Januar 2021 gerechnet.

"Die Öffnung der Arktis für Ölbohrungen in Zeiten des Klimanotfalls ist inakzeptabel, und die norwegische Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden", erklärte der Leiter von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym, vor dem Auftakt des Verfahrens. Man hoffe und glaube daran, dass der Oberste Gerichtshof den erheblichen Einfluss des norwegisches Staates auf die Klimakrise anerkennen und die arktischen Öllizenzen für ungültig erklären werde.

Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen in der arktischen Barentssee gestattet - nach Angaben von Greenpeace fast zeitgleich mit der norwegischen Ratifizierung des Weltklimaabkommens. Noch im selben Jahr hatten die Umweltschützer Klage eingereicht: Greenpeace, die weitere Umweltschutzorganisation Natur & Jugend sowie zwei Unterstützergruppen werfen dem Staat vor, mit der Zulassung der Bohrungen gegen den als Umweltparagrafen bekannten Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung verstoßen zu haben, wonach die Bevölkerung ein Recht auf eine gesunde Umwelt habe. Sie erhoffen sich von dem Verfahren einen Präzedenzfall für Klimaklagen in aller Welt - und dass Ölbohrungen in der Arktis letztlich verboten werden.

Die norwegische Regierung ist dagegen der Ansicht, dass der Beschluss die politischen Prozesse gründlich durchlaufen habe und verfassungskonform gewesen sei. Sowohl das Bezirksgericht in Oslo als auch das Berufungsgericht Borgarting hatten dem Staat Recht gegeben. Greenpeace betrachtete das Urteil des Berufungsgerichts im Januar 2020 aber als Teilerfolg, weil das Gericht unter anderem bestätigt habe, dass derzeitige und künftige Generationen ein Recht auf eine gesunde Umwelt hätten.