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Oberlandesgericht wertet 'Cum-Ex'-Geschäfte auch als Bandenbetrug

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet "Cum-Ex"-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Damit drohe Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, teilte die Justiz am Freitag mit. Soweit ersichtlich sei das OLG Frankfurt bundesweit das erste Obergericht, das zu dieser Frage entschieden habe.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt führt im "Cum-Ex"-Skandal ein Ermittlungsverfahren gegen einen Angeklagten, der sich derzeit in der Schweiz befindet. Er soll "als spiritus rector" ein Betrugssystem mit "Cum-Ex"-Geschäften entwickelt haben. Ziel sei es gewesen, sich eine einmal einbehaltene Steuer zweimal auszahlen zu lassen. Es bestehe der dringende Tatverdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie der Steuerhinterziehung, so das Gericht. Der Angeklagte, gegen den vom Landgericht Wiesbaden ein Haftbefehl erlassen wurde, bestreitet die Vorwürfe.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten "Cum-Ex" seit Jahren auf. Am Landgericht Wiesbaden soll am 25. März ein weiterer Prozess dazu beginnen.

Die gegen den Erlass des Haftbefehls gerichtete Beschwerde des Angeklagten hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg, teilte die Justiz weiter mit. Der Senat habe den Umstand, dass sich der Angeklagte einen Tag nach einer Durchsuchung in die Schweiz begeben habe, als Flucht gewertet. Der Angeklagte habe offenbar gewusst, dass die Schweiz wegen Steuerdelikten nicht nach Deutschland ausliefere.

Alleiniges Ziel der konstruierten Cum-Ex-Geschäfte sei von Anfang an gewesen, "dieses System solange als möglich zu betreiben und dabei so viel wie möglich unberechtigte Steuerzahlungen für die Bande zu erhalten". Zur Durchführung habe es einer größeren Zahl von Personen bedurft. Die erlangten Gelder in Höhe von 113 Millionen Euro seien nach einer vorher vereinbarten Quote unter den Mitgliedern der Bande mit weiteren fünf Angeklagten und einem verstorbenen Mitglied aufgeteilt worden. Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.