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Kaum jemand will wissen, was sein Kollege verdient

Ein neues Gesetz sollte Transparenz beim Gehalt schaffen. Doch eine Umfrage zeigt: Kaum jemanden interessiert, was Kollegen verdienen.

Eigentlich sollte das Gesetz von SPD-Ministerin Katarina Barley Arbeitnehmern dabei helfen, einen gerechteren Lohn beim Chef einzufordern. Doch eine Umfrage zeigt: Bisher machen nur wenige Angestellte großer deutscher Unternehmen davon Gebrauch.

Das sogenannte Entgelttransparenzgesetz gilt seit Anfang Januar. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer einer Firma mit einer Größe ab 200 Mitarbeitern Informationen darüber einfordern können, was die Kollegen auf vergleichbarer Position verdienen.

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts einer gleichwertigen Tätigkeit nachgehen. Neben dem durchschnittlichen Monatsgehalt muss der Arbeitgeber auch zwei weitere Entgeltbestandteile nennen.

Bei der Deutschen Post, die rund 210.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt, gibt es bis heute nur 10 bis 20 Mitarbeiter, die wissen wollen, was andere Arbeitnehmer im Schnitt verdienen. Das zeigt eine Befragung der „Wirtschaftswoche“ bei großen deutschen Arbeitgebern.

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Beim Autobauer BMW seien es zehn Mitarbeiter, bei den Konzernen BASF, Bayer, Thyssen-Krupp, Uniper und Innogy noch weniger. Deutsche Bahn und Infineon melden laut dem Wirtschaftsmagazin nur drei beziehungsweise zwei Auskunftsersuchen.

In der Finanzbranche hingegen forderten der Befragung zufolge mehr Arbeitnehmer die Informationen ein. Bei der Commerzbank in Frankfurt habe „eine dreistellige Zahl von Mitarbeitern“ wissen wollen, wie sie im Vergleich zu ihren Kollegen entlohnt werden. Bei der Deutschen Bank wollten laut Umfrage bisher 119 Mitarbeiter informiert werden: 69 Frauen und 50 Männer.

Wenn sich Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühlen, haben sie theoretisch die Möglichkeit, ein höheres Gehalt einzuklagen. Gerade zwischen den Gehältern männlicher und weiblicher Angestellte klafft oftmals eine ordentliche Lücke. Alle vier Jahr berechnet das Statistische Bundesamt den bereinigten Gender Pay Gap – also den unerklärbaren Lohnunterschied zwischen einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter auf gleicher Position mit vergleichbarer Qualifikation.

Die letzten Berechnungen stammen aus dem Jahr 2014. Eine Gehaltsdifferenz von sechs Prozent war zu diesem Zeitpunkt unerklärbar. 2010 lag der bereinigte Gender Pay Gap mit sieben Prozent nur geringfügig höher. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, bei der auch Teilzeit, geringfügige Beschäftigung oder Ausbildung eingerechnet werden, lag im März 2017 bei 21 Prozent.

Das Gesetz sollte dazu beitragen, die Lücke zu schließen. Kritiker bemängeln allerdings, dass es nicht weit genug geht: Es fehlten etwa Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleinerer Betriebe sollten Informationen darüber erhalten, was die Kollegen verdienen. Und: Wer Einsicht fordert, setzt das Verhältnis zum Chef aufs Spiel – und muss vor Gericht erst einmal beweisen, dass er bei der Vergütung benachteiligt wird.

SPD-Ministerin Katarina Barley verteidigt das Gesetz: „Ob es wirkt, misst sich nicht an der Gesamtzahl der Auskunftsanfragen“, sagte sie der „Wirtschaftswoche“. Es gehe vielmehr darum, „dass diejenigen Fragen stellen, die Grund zur Annahme haben, sie würden benachteiligt – oder die bessere Anhaltspunkte für Gehaltsverhandlungen benötigen“.