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Nur noch geschäftsführend: Was Merkels Regierung jetzt noch darf

Auch wenn Angela Merkels Amtszeit offiziell beendet ist, werden die Amtsgeschäfte noch von ihr und ihrer Regierung weitergeführt, bis das neue Kabinett ernannt und vereidigt ist. Aber was genau darf Merkels Regierung jetzt noch? Und was darf sie nicht mehr?

Die scheidene Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Bild: Business Insider)
Die scheidene Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Bild: Business Insider)

Mit der Konstituierung des neuen Bundestags ist offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Minister zu Ende gegangen. Das ist in Artikel 69 des Grundgesetzes so geregelt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier überreichte den Kabinettsmitgliedern von Union und SPD noch am Dienstagnachmittag die Entlassungsurkunden.

Sechs Wochen lang geschäftsführende Regierung

Die Merkel-Regierung führt die Amtsgeschäfte aber weiter, bis das neue Kabinett ernannt und vereidigt ist. Nach jetziger Planung von SPD, Grünen und FDP soll das in der Woche ab dem 6. Dezember geschehen. Das bedeutet, dass Deutschland voraussichtlich etwa sechs Wochen lang eine geschäftsführende Regierung haben wird.

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Deren Kompetenzen bleiben im Prinzip weitgehend unverändert. Eine geschäftsführende Regierung kann nach wie vor Gesetze in den Bundestag einbringen und sogar einen Haushaltsentwurf vorlegen. Allerdings hat sie im Bundestag keine Koalition mehr hinter sich, die diese Entwürfe beschließen würde. Minister können aber noch Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.

Manches geht allerdings nicht mehr: So kann die geschäftsführende Kanzlerin keine Vertrauensfrage stellen. Ein Misstrauensvotum des neu gewählten Bundestages gegen einen geschäftsführenden Kanzler ist ebenfalls ausgeschlossen. Auch darf die geschäftsführende Regierungschefin keine Minister mehr austauschen. Man nennt das "Versteinerungsprinzip". Scheidet ein Minister etwa aus Gesundheitsgründen aus, werden seine Aufgaben von anderen Regierungsmitgliedern übernommen.

Größtmögliche Zurückhaltung ist geboten

Generell gilt für eine geschäftsführende Regierung das Gebot größtmöglicher politische Zurückhaltung. Es ist Konsens, dass sie keine Entscheidungen mehr treffen sollte, die eine Nachfolgeregierung binden. Das gilt auch für die Außenpolitik.

Kanzlerin Merkel hat allerdings noch zwei wichtige außenpolitische Termine vor sich. Am Samstag reist sie zum G20-Gipfel nach Rom, bei dem es um Klimaschutz, die Pandemie-Bekämpfung und die Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen gehen wird. Merkel (CDU) hat dort allerdings ihren Finanzminister und wahrscheinlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD) quasi als "Aufpasser" dabei.

Anfang nächster Woche redet Merkel dann noch drei Minuten lang bei der Weltklimakonferenz im schottischen Glasgow. Dort wird sie aber nichts sagen, was nicht Konsens mit den drei Parteien ist, die gerade einen Koalitionsvertrag aushandeln.

Theoretisch kann das geschäftsführende Kabinett noch etliche Monate regieren. Es gibt keine Frist, innerhalb der ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt werden muss. Die längste Periode mit einer geschäftsführenden Regierung gab es nach der Wahl 2017. Sie dauerte vom 24. Oktober 2017 bis zum 14. März 2018, also nahezu fünf Monate. (tel/dpa)

Im Video: Steinmeier entlässt bisherige Bundesregierung