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„Gute-Kita-Gesetz“: Einrichtungen profitieren nicht flächendeckend

Familienministerin Giffey steckt Milliarden in die frühkindliche Bildung. Der Paritätische Gesamtverband urteilt: Das „Gute-Kita-Gesetz“ wird den hohen Ansprüchen nicht gerecht.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Joachim Stamp (FDP) unterhalten sich mit Kindern im Diakonie Familienzentrum Kreuzkirche Collenbachstraße in Düsseldorf. Foto: dpa
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Joachim Stamp (FDP) unterhalten sich mit Kindern im Diakonie Familienzentrum Kreuzkirche Collenbachstraße in Düsseldorf. Foto: dpa

Das Ritual sitzt: Unterschriften, Händeschütteln, die Vereinbarung lächelnd präsentieren. Kein Wunder, denn schließlich war es schon der 15. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland über die Verwendung der Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“, den Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) besiegelt. An diesem Dienstag schloss Nordrhein-Westfalen ein Abkommen über rund 1,2 Milliarden Euro ab. Am Mittwoch folgt Hessen mit 410 Millionen Euro.

Dann sind alle 16 Vereinbarungen unter Dach und Fach. Ab diesem Zeitpunkt werden die insgesamt 5,5 Milliarden Euro vom Bund in die Landeskassen fließen, mit denen von 2019 bis 2022 die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessert werden soll.

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Erst dann werden die Länder auch die Verträge veröffentlichen, samt konkreten Finanz- und Handlungskonzepten. Erst dann herrscht Transparenz, welche Summen für welche Maßnahmen in den zehn möglichen Handlungsfeldern bereitstehen.

Schon jetzt nimmt aber der Paritätische Gesamtverband eine erste Auswertung vor, die dem Handelsblatt vorliegt. Nach den Recherchen ergibt sich für 14 Länder folgende Tendenz: Gut 30 Prozent der Gesamtmittel werden für die Senkung von Elternbeiträgen verwendet.

Hier soll es in den Ländern künftig etwa zur kompletten Freistellung von Altersgruppen (Bremen, Thüringen), zur Streichung von Gebühren für Geschwisterkinder (Sachsen-Anhalt), zur Entlastung von Familien mit geringem Haushaltseinkommen (Brandenburg) und zur Deckelung von Beiträgen (Saarland, Bayern, Schleswig-Holstein) kommen.

Etwa die Hälfte der Mittel fließen in die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Stärkung der Leitung“. Der Betreuungsschlüssel legt fest, wie viele Kinder von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die eingesetzten Mittel sollen diese Relation verbessern. Die Kita-Leitungen sollen mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung und genügend Zeit im Arbeitsalltag bekommen.

Unterschiedliche Umsetzung

Insgesamt setzen demnach zehn von 14 Bundesländern Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels um, aber „die substanziellen Verbesserungen fallen sehr unterschiedlich aus“, bemängelt der Paritätische Gesamtverband.

Am weitesten gehe das Land Hamburg. Künftig werde eine pädagogische Fachkraft maximal vier Kinder in der Krippe betreuen. Das Verhältnis solle schrittweise bis zum 1. Januar 2021 verbessert werden, aktuell liege es bei 1:5. Hamburg nutze dafür die gesamten dem Bundesland zur Verfügung stehenden 121 Millionen Euro aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ sowie eigene Mittel.

Thüringen stellt 62 Millionen Euro und damit 44 Prozent seiner Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz für die Verbesserung des Personalschlüssels zur Verfügung. Dieser soll von 1:16 auf 1:14 angehoben werden. Aber nur bei vierjährigen Kindern. Die Bundesregierung empfiehlt in der Gesetzesbegründung zum Gute-Kita-Gesetz eine Fachkraft-Kind-Relation für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr von 1:9.

Sechs Bundesländer finanzieren laut der Auswertung mehr Zeit für Leitungen. So erhalten in Baden-Württemberg Kitas unabhängig von der Größe und der Anzahl ihrer Gruppen einen Grundsockel von sechs Stunden pro Woche. Bei Kitas mit zwei Gruppen oder mehr sollen zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt werden.

„Schwierig ist die Tatsache, dass bislang teilweise durch die Kommunen freiwillig gewährte Leitungszeiten angerechnet werden können – was dazu führen kann, dass sich die Situation für den Träger nicht verändert, aber die Kommune nun die eigenen Ausgaben durch das Land ersetzt bekommt“, rechnet der Verband vor. Ob diese Maßnahme also zu einer echten Verbesserung führten, müsse sich in der Evaluation zeigen.

Gesetzliche Anforderungen werden vielfach nicht erfüllt

Jeweils zehn Prozent der Mittel werden laut Paritätischem Gesamtverband für die Handlungsfelder „Kindertagespflege“ und „Fachkräftegewinnung“ aufgewendet. „In den anderen sechs Handlungsfeldern werden nur punktuell und in sehr geringem Umfang Mittel eingesetzt“, heißt es in der Auswertung.

Insgesamt 67 unterschiedliche Maßnahmen konnte der Verband identifizieren. Er kritisiert jedoch, dass die Prozesse zur Erstellung der Handlungskonzepte auf Landesebene vielfach nicht die im Gesetz formulierten Anforderungen erfüllten. Es hätten wirksame Beteiligungsformen und Transparenz gefehlt. „Bestehende Bedarfe wurden teilweise nur unzureichend erhoben beziehungsweise berücksichtigt“, heißt es weiter.

Als „besonders eklatant“ stuft der Verband das Vorgehen in Mecklenburg-Vorpommern ein, wo die Landesregierung die Mittel „gegen den erklärten Willen von Elternvertretungen“ ausschließlich für die vollständige Abschaffung von Elternbeiträgen vorgesehen habe.

Das Fazit des Paritätischen Gesamtverbandes: Das „Gute-Kita-Gesetz“ sei zwar ein guter Anfang. Die tatsächlichen Effekte würden aber den durch die Bundesregierung selbst hoch gesteckten Ansprüchen nicht gerecht. Nur wenige Maßnahmen kämen flächendeckend allen Einrichtungen zugute. Viele Maßnahmen erfolgten durch zeitlich befristete Landesprogramme, von denen nur ausgewählte Einrichtungen profitierten.

Weiter heißt es in der Analyse: „Die vorgesehenen Mittel sind insgesamt deutlich zu knapp bemessen und die Umsetzung in den Bundesländern erfolgt auch aufgrund der fehlenden Planungssicherheit über 2022 hinaus zu zögerlich.“ Der Verband verweist auf eine Kalkulation der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK). Demnach müsste der Bund fünf Milliarden Euro jährlich und dauerhaft zur Kita-Qualität beisteuert.

„Die Kindertagesbetreuung mit fast 800.000 Beschäftigten und rund 3,3 Millionen betreuten Kindern braucht nicht eine Vielzahl von neuen Landesprogrammen, sondern eine grundsätzliche Aufwertung des Arbeitsfeldes und eine Angleichung der strukturellen Rahmenbedingung auf hohem Niveau“, fordert der Paritätische Gesamtverband.