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NRW: Ministerin schließt Maskenpflicht an Schulen im Winter nicht aus

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) schließt für den Herbst und Winter die Rückkehr zur Maskenpflicht an einzelnen Schulen oder sogar flächendeckend nicht aus. Angesichts der derzeitigen Corona-Infektionszahlen sei eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zwar nicht erforderlich, sagte Feller am Mittwoch im Radiosender WDR 5. Es gäbe auch gar keine gesetzliche Grundlage dafür. Die Landesregierung beobachte aber die weitere Entwicklung der Corona-Lage und werde bundesgesetzliche Regelungen abwarten.

Zu Beginn der Herbstferien solle das Konzept dann angepasst werden. "Da kann es sein, dass wir in bestimmten Fällen eine Maskenpflicht vorsehen", sagte Feller. Das werde dann mit dem Gesundheitsministerium besprochen.

Möglich wäre nach Worten Fellers, dass es an einzelnen Schulen, an denen die Corona-Inzidenz sehr hoch sei, eine Maskenpflicht geben könnte. Ob das Land NRW auch generell eine Maskenpflicht an Schulen verhängen würde, hänge davon ab, welche Regelungen das Bundesinfektionsschutzgesetz dazu biete. Klar sei aber, dass es noch vor den Herbstferien in NRW "eine klare und verlässliche Regelung" geben solle, damit Schulen, Eltern und Schülern "Bescheid wissen, wie es in den Winter hineingeht". Schulschließungen wie bei den ersten Corona-Wellen soll es nicht mehr geben, hatte Feller bereits früher betont.

Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen hat nach den Sommerferien am Mittwoch wieder der Unterricht begonnen - unter weniger strengen Corona-Regeln. So gilt für die Schulen nur noch eine Empfehlung, in den Innenräumen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Außerdem wird nur noch anlassbezogen auf das Coronavirus getestet. Dafür lässt das Land über die Schulen Antigenselbsttests für Schüler sowie das Personal austeilen. Die Tests sollen vor dem Weg in die Schule zu Hause durchgeführt werden bei Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen. Das Ministerium geht von einem monatlichen Bedarf von fünf Tests pro Person aus.