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NRW-Justizminister Biesenbach wirft Lambrecht Wortbruch vor

Bundesjustizministerin Lambrecht will, dass Unternehmensvorstände ohne Haftungsrisiko eine Familienauszeit nehmen können. Einen Rechtsanspruch lehnt sie ab. Das sorgt für Unmut.

„Wir brauchen nicht nur eine statistische Quote.“ Foto: dpa
„Wir brauchen nicht nur eine statistische Quote.“ Foto: dpa

Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Auszeiten für Vorstände von Unternehmen gesetzlich zu regeln, stoßen in den Ländern auf scharfe Kritik. „Dass der Gesetzentwurf die Forderung der Justizministerinnen und Justizminister nicht umsetzt, empfinde ich als Wortbruch der Bundesjustizministerin“, sagte der nordrheinwestfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem Handelsblatt.

Lambrecht habe auf der Justizministerkonferenz im November versprochen, noch in dieser Legislaturperiode das Aktienrecht zu modernisieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Leitungspositionen zu stärken. In ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf fehlten nun aber Vorschriften, die die Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Vorständen und anderen Leitungspositionen der Wirtschaft mit Leben füllen.

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„Wir brauchen nicht nur eine statistische Quote“, betonte Biesenbach. „Das Gesetz muss Frauen und Männern einen Rechtsanspruch einräumen, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit im Alltag absichert.“ Es reiche nicht, weiterhin nur auf guten Willen zu setzen. „Wir haben das Thema im Bundesrat daher erneut aufgerufen und werden Frau Lambrecht an ihr Versprechen erinnern.“

Laut dem Gesetzentwurf „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ soll ein Vorstandsmitglied ohne Haftungsrisiken vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden werden können, sofern es wegen „Mutterschutz, Elternzeit, der Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit“ seinen Pflichten nicht nachkommen kann.

Dem Entwurf zufolge sollen Vorstände, die das Unternehmen leiten und die strategischen Entscheidungen treffen, bei einer Pause von bis zu einem Jahr ein Recht auf eine erneute Bestellung in den Vorstand haben. Ein Anrecht auf eine Auszeit ist jedoch nicht vorgesehen, weil das „mit der Funktion eines selbstständigen und unternehmerisch handelnden Vorstandsmitglieds nicht vereinbar wäre“.

Initiative „Stay on board“ forcierte das Thema

Der Aufsichtsrat, der die Vorstände kontrolliert, habe bei der Entscheidung über eine Auszeit „die Interessen des Unternehmens und des Vorstandsmitglieds sorgfältig abzuwägen“, heißt es. Auch sei zu klären, „ob das Gesuch des Vorstandsmitglieds zur Unzeit erfolgt und ob sich aus diesem ein Schaden für die Gesellschaft ergeben kann.“ Eine Ablehnung solle möglichst schriftlich begründet werden. Das Papier ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen sollen.

Auf der Justizministerkonferenz Ende vergangenen Jahres hatte NRW mit anderen Bundesländern Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Leitungspersonen von Kapitalgesellschaften (Vorstände, Geschäftsführer) und Genossenschaften (Vorstände) gefordert.

Anlass war unter anderem, dass die Initiative „Stay on board“ im Frühjahr 2020 darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es gerade für junge Gründerinnen schwierig sei, eine Familienplanung mit den Pflichten nach dem Aktienrecht in Einklang zu bringen. Zuvor hatte der Fall von Delia Lachance für Aufsehen gesorgt.

Die Gründerin und Vorständin des Online-Möbelhändlers Westwing legte kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes ihr Vorstandsmandat nieder, weil das deutsche Aktienrecht keinen Mutterschutz und keine Elternzeit für Vorstände vorsieht. Ein Pausieren der Vorstandstätigkeit ist zwar auch heute schon mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich, allerdings bei fortdauerndem Haftungsrisiko.

Kritik aus der Union, Lob von der SPD

Seitdem fordern unter „Stay on Board“ namhafte Gesichter wie die Gründerin und Comdirect-Aufsichtsrätin Verena Pausder und der Ex-Daimler-Chef Dieter Zetsche eine Gesetzesänderung. Die Initiative hatte die Einführung eines „Mandat-Ruhezustands“ vorgeschlagen.

NRW hat daraufhin das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz gesetzt. Ziel des Vorstoßes, dem sich auch das Saarland, Hamburg und Sachsen anschlossen, war es, das Gesellschaftsrecht zu modernisieren.

Es gehe etwa um ein „Recht auf zeitlich begrenztes Ruhen des Mandats ohne Haftungsrisiko und mit dem automatischen Wiederaufleben des Vorstandsamts“, erläuterte seinerzeit der saarländische Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU). „Damit ebnen wir nicht nur den Weg für Frauen und Männer, sich nicht zwischen Kind und Karriere entscheiden zu müssen“, sagte Theis. „Davon geht auch eine Vorbildwirkung in Unternehmen und Gesellschaft aus und macht unser Land kinderfreundlicher.“

Verena Pausder von „Stay on board“ begrüßte, dass Lambrecht mit ihren Vorschlägen auch inhaltlich die Verbindung zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) herstelle, „da ja die Auszeit bessere Voraussetzungen für eine bessere Frauenquote schafft“. Auch Pausder gehen die Pläne nicht weit genug. „Wir würden uns einen Anspruch wünschen, da der Vorschlag sonst zu vage bleibt“, sagte sie dem Handelsblatt. Auch solle im Gesetz klargestellt werden, „dass der Wunsch und die Bewertung, ob man sich an der Pflichterfüllung gehindert fühlt, vom Vorstand ausgehen sollte“.

Kritik kam auch aus der Unions-Bundestagsfraktion. Freiwillige Vereinbarungen könnten schon heute getroffen werden, es brauche aber einen „echten Anspruch auf eine Auszeit“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak. SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner hingegen lobte den Vorschlag. Damit werde Vorständen die Möglichkeit gegeben, „nach der Auszeit wieder voll einzusteigen als vollwertiges Vorstandsmitglied und keinen Karriereknick zu riskieren, weil sie sich um ihre Familie kümmern oder eine Krankheit auskurieren.“