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Novellierte VW-'Sozialcharta' soll Menschenrechtsstandards sichern

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Verbindliche interne Regeln sollen die Einhaltung von Menschenrechten im globalen Werksnetz des Volkswagen <DE0007664039>-Konzerns und in allen Geschäftskontakten mit Zulieferern absichern. Der weltgrößte Autohersteller führte eine Neufassung seiner "Sozialcharta" ein, die sich unter anderem explizit zur Gewährleistung von Glaubens- und Meinungsfreiheit bekennt. Betriebsratschef Bernd Osterloh sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag dazu sowie zur Debatte über ein deutsches Lieferkettengesetz: "Freiwillige Verpflichtungen verkommen schnell zu Lippenbekenntnissen. Deshalb braucht es rechtsverbindliche Regelungen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten."

Management und Betriebsrat von VW <DE0007664039> hatten Ende 2020 über das Thema beraten, es gab eine Konzernveranstaltung zu "Business and Human Rights" mit der zuständigen Expertin Barbara Lamprecht. Neben der Frage, wie sich in der Beschaffung von Rohstoffen und Zulieferungen die Einhaltung fundamentaler Rechte sicherstellen lässt, beschäftigt dies VW angesichts der Lage an manchen Auslandsstandorten. So verlangten Menschenrechtler und Politiker Klarheit darüber, wie das Unternehmen zu Vorwürfen an Chinas Führung steht, in der westlichen Region Xinjiang Menschen der Uiguren-Minderheit in Umerziehungslagern festzuhalten. VW betreibt dort ein Werk in der Hauptstadt Urumqi.

Der Konzern hatte im Herbst erklärt, man tue alles dafür, "unsere Werte auch in China aktiv zu vertreten und umzusetzen in allen Bereichen, die wir direkt beeinflussen können". 2019 habe es fast 90 Vor-Ort-Kontrollen in chinesischen Fabriken von Lieferanten gegeben. Auf Zwangsarbeit in den Lieferketten gebe es keine Hinweise.

VW verfolgt einen Mehrstufenplan im Verhältnis mit Zulieferern - bei Menschenrechtsverletzungen können Vertragskündigungen folgen. Die eigene Arbeit "mit allen unseren Fabriken, Vertriebsgesellschaften und Zulieferern" basiere ebenso auf Prinzipien, die die Achtung von Minderheiten, eine Arbeitnehmervertretung und Sozialstandards sichern sollen. Rechtsvorständin Hiltrud Werner sagte dem "Spiegel", Kunden, Investoren und die Belegschaft erwarteten, "dass wir als Unternehmen nachhaltig wirtschaften und uns ethisch korrekt verhalten".

Für Osterloh machen solche Faktoren inzwischen neben ihrer ethischen Bedeutung einen Teil der Geschäftschancen aus: "Verantwortung auch für Herausforderungen außerhalb des eigenen Unternehmens zu übernehmen, muss doch im ureigenen Interesse von Unternehmen sein." In Deutschland müsse ein Lieferkettengesetz her, das Verbände in der Corona-Krise zunächst ablehnten. Osterloh: "Es soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen keine Vorprodukte aus dem Ausland beziehen, die unter Missachtung elementarer Menschenrechte gewonnen werden."