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Nothilfen: Regierung plant Erleichterungen für Soloselbstständige

BERLIN (dpa-AFX) - Bei den Nothilfen angesichts des Teil-Lockdowns im November plant die Bundesregierung Erleichterungen für Soloselbstständige. Wie aus einem Papier hervorgeht, sollen Soloselbstständige wie Künstler die Hilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt beantragen können - und nicht wie bei Firmen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Außerdem sollen auch Betriebe unterstützt werden, die indirekt von Schließungen betroffen sind - also etwa Lieferanten von Restaurants und Kneipen. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Firmen erzielen.

Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor. Im Finanz- sowie Wirtschaftsministerium hieß es, es seien noch Detailfragen offen.

Bund und Länder hatten massive Beschränkungen vereinbart, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Von Montag an bis Ende November sind Gastronomiebetriebe sowie Theater, Kinos und Fitnessstudios weitgehend dicht, Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Hotels sollen laut Papier als direkt betroffene Unternehmen angesehen werden.

Der Bund hatte Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro angekündigt, um den Betroffenen zu helfen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Dienstag nach Angaben von Teilnehmern in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion gesagt, sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten.

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Die betroffenen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sollen massiv entschädigt werden. Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des Umsatzes erstattet bekommen, den sie im November 2019 erwirtschafteten, größere Firmen etwas weniger. Soloselbstständige sollen als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen können - falls sie im November 2019 keinen Umsatz hatten.

Die Beihilfen sollen pauschal gewährt werden - so dass etwa Soloselbstständige sie auch für ihren persönlichen Lebensunterhalt verwenden können. Die Kostenpauschale soll für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt werden. Bei den laufenden Überbrückungshilfen werden Betriebskosten wie Mieten oder Pachten erstattet. Bei den November-Hilfen sollen andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld angerechnet werden.