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Noch eine Umlage: Die Gasspeicherumlage

BERLIN (dpa-AFX) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Gasumlage zur Entlastung von Gasimporteuren sorgt für rege Diskussionen. Doch daneben gibt es auch die Gasspeicherumlage. Mit dieser kämen noch weitere Belastungen auf Verbraucher zu, warnt der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Doch worum geht es dabei überhaupt?

Die Gasspeicherumlage soll der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Firma, der Trading Hub Europe (THE), die Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. Ziel ist die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher. Sie sollen am 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein.

Die Höhe der Umlage ist noch unbekannt. Eine erstmalige Festsetzung der Umlage wird laut THE zum 1. Oktober 2022 erfolgen. Die Kosten sollen "diskriminierungsfrei und in einem transparenten Verfahren" auf die "Bilanzkreisverantwortlichen" umgelegt werden, heißt es im Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes. Bilanzkreisverantwortliche sind die Gasversorger, die für ein bestimmtes Marktgebiet den Gasfluss organisieren.