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Noch keine Corona-Anpassungen bei Asylunterkünften nach RKI-Hinweisen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat noch keine praktischen Konsequenzen aus den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Covid-19 in Asylunterkünften gezogen. Das RKI habe den Entwurf Ende April vorgelegt, schreibt das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Beratungen mit den Gesundheitsbehörden und Innenministerien der Länder dauerten demnach an.

Jelpke forderte ein schnelles Umsteuern. "Dezentrale Unterbringung statt Massenlager ist das Gebot der Stunde. Es darf keinen Gesundheitsschutz zweiter Klasse für Geflüchtete geben." Wie das RKI in einer Fassung von Anfang Mai schreibt, ist das Übertragungsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften "besonders hoch, da hier viele Menschen auf engem Raum zusammen leben und Wohn-, Ess- und Sanitärräume gemeinsam nutzen."

Das Institut empfiehlt unter anderem, Risikopersonen und Angehörige präventiv und spätestens mit Auftreten eines Falls separat unterzubringen. Auch sollten sich möglichst wenig Menschen ein Zimmer teilen. "Idealerweise sollte eine Einzelzimmerunterbringung angestrebt werden", heißt es. Auch innerhalb des Gebäudes müssten 1,5 Meter Abstand zueinander und Kontaktreduzierung möglich sein.

Ganze Unterkünfte sollten nicht unter Quarantäne gestellt werden. "Durch eine Massenquarantäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den RKI-Empfehlungen zu Infektionsschutzmaßnahmen widerspricht."

Im April hatten sich in einer Unterkunft in Unterfranken 89 Bewohner und 16 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Ein Armenier mit schweren Vorerkrankungen starb. Die Einrichtung mit 600 Bewohnern in Geldersheim stand unter Quarantäne.