Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 36 Minuten
  • DAX

    17.731,55
    -105,85 (-0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.919,41
    -17,16 (-0,35%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.393,80
    -4,20 (-0,18%)
     
  • EUR/USD

    1,0658
    +0,0011 (+0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.022,06
    +2.092,61 (+3,55%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.338,85
    +26,23 (+2,04%)
     
  • Öl (Brent)

    82,26
    -0,47 (-0,57%)
     
  • MDAX

    25.904,60
    -284,84 (-1,09%)
     
  • TecDAX

    3.194,87
    -15,97 (-0,50%)
     
  • SDAX

    13.874,47
    -157,90 (-1,13%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.837,26
    -39,79 (-0,51%)
     
  • CAC 40

    8.008,27
    -14,99 (-0,19%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

Noch „grundlegende Fragen“: Justizministerium stellt sich gegen Gesetzespläne zum autonomen Fahren

Verkehrsminister Scheuer will das autonome Fahren und den Nahverkehr neu regeln – und auch das Big-Data-Geschäft. Ministerin Lambrecht pocht auf Datenschutz.

Die Justizministerin fordert ein Mobilitätsdatengesetz. Foto: dpa
Die Justizministerin fordert ein Mobilitätsdatengesetz. Foto: dpa

Für Justiz- und Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht gibt es viele Gründe, warum sie autonom fahrende Fahrzeuge auf Straßen ablehnt. Allein acht DIN-A4-Seiten brauchten die Beamten der SPD-Politikerin, um alle Argumente vorzubringen, die gegen die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eingebrachten Pläne für ein Gesetz zum autonomen Fahren sprechen, und forderten ihn auf, die Bedenken auszuräumen.

„Lückenhaft“ sei der Entwurf, „grundlegende Fragen“ bestünden, um „Klarstellung“ wird mehrfach gebeten, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Vorhaben des CSU-Politikers. Sie liegt dem Handelsblatt vor.

WERBUNG

Die Beamten beklagen darin gar, dass Regeln der Ethikkommission für das vernetzte und automatisierte Fahren nicht festgeschrieben würden. „Dies gilt etwa für die Regel, dass bei unausweichlichen Unfallsituationen jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt ist oder dass die an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligten Unbeteiligte nicht opfern dürfen.“

Wenn eine Maschine ein Fahrzeug lenkt und nicht mehr der Mensch am Steuer die Verantwortung trägt, wirft dies viele Fragen auf. Wer haftet bei einem Unfall? Wie müssen die Fahrzeuge versichert sein? Welche Regeln für Künstliche Intelligenz gelten?

All das treibt die Beamten um, vor allem: Was passiert mit all den Daten, die ein autonom fahrendes Auto erfasst und mit denen detaillierte Profile der Nutzer entstehen können. Die Justizbeamten sprechen sich zum Beispiel klar „gegen eine ausschließlich beim Hersteller liegende Datenhoheit“ aus.

Lambrecht plant Mobilitätsdatengesetz

Seit Ende Oktober hängen Scheuers Pläne in der Ressortabstimmung. Eigentlich sollte der Entwurf Mitte November, beim Autogipfel im Kanzleramt, verkündet werden. Dort pochte Angela Merkel (CDU) bereits auf einen Datenraum Mobilität.

Doch wenige Tage vorher schickte das Lambrecht-Haus ihre Kritik an Scheuer. Das Ministerium behalte sich „weitere, inhaltlich ergänzende Stellungnahmen im weiteren Abstimmungsprozess ausdrücklich vor“. Scheuer muss seither um seine Gesetzespläne bangen. Die Zeit läuft ihm davon.

Ministerin Lambrecht setzt weniger auf Spezialgesetze wie das zum autonomen Fahren. Sie will ein allgemeines Mobilitätsdatengesetz auf den Weg bringen. Obendrein verweist sie auf die EU-Kommission, die an einem umfangreichen Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz (KI) arbeitet.

„Nicht personenbezogene Mobilitätsdaten im Rahmen autonomen Fahrens“ sollen allen zur Verfügung stehen. Dies ermögliche zum einen mehr „Transparenz und Überprüfbarkeit der eingesetzten KI-Systeme“, zum anderen könnten Daten „zu Gemeinwohlzwecken weiterverwendet werden“, heißt es in der Stellungnahme.

So ließe sich womöglich der Verkehr in Städten und die Stadt selbst neu planen. Die Gemeinwohlzwecke dürften „nicht aus dem Blick geraten“ und seien – über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus – weiter zu prüfen.

Autohersteller sollen Teststrecken erhalten

Der Verkehrsminister indes möchte eigentlich nur, dass die deutschen Autobauer möglichst zügig hochautomatisierte Fahrsysteme auf die Straße bringen können. Zuvorderst geht es um sogenannte „People Mover“, kleine Transporter, die im öffentlichen und gewerblichen Verkehr auf klar definierten Routen Menschen transportieren. Zur Sicherheit soll eine „technische Aufsicht“ in einer Leitstelle die Fahrt kontrollieren und notfalls eingreifen.


Doch liegt Scheuer nicht nur beim autonomen Fahren mit der Justizministerin über Kreuz. Mit dem Personenbeförderungsgesetz will er den Taximarkt liberalisieren und anderen Mobilitätsdiensten den Weg ebnen. Zugleich sollen alle Unternehmen im Nahverkehr ihre erhobenen und produzierten Daten freigeben. Dazu gehören nicht nur Fahrpläne, Routen, Preise und Tarifstrukturen, sondern auch Echtzeitdaten wie die Anzahl der Fahrgäste, Störungen oder Verspätungen.

Inzwischen ist dies der umstrittenste Teil des Vorhabens, auch hier hat das Lambrecht-Haus interveniert. „Zur Ausgestaltung der Regelungen zu den Mobilitätsdaten konnte keine Einigung erzielt werden“, erklärte Minister Scheuer, als der Gesetzentwurf Mitte Dezember durchs Kabinett ging. Die offenen Fragen „und der voraussichtlich bestehende Änderungsbedarf insbesondere im Bereich des Datenschutzes werden im weiteren parlamentarischen Verfahren geklärt“.

Verbraucher sollen über Daten entscheiden

Das Justizressort fordert klare gesetzliche Regelungen und lehnt Verordnungen ab, wie dies Scheuer vorsieht. „Sowohl die Befugnis der Behörden, die Daten zu erheben, als auch die Pflicht des Halters, die Daten zu speichern, sollten gesetzlich geregelt werden“, fordern die Beamten in der Stellungnahme und werben so für ein Mobilitätsdatengesetz.

So könnten „nach gesetzlichen Kriterien anerkannte und vertrauenswürdige Datenmanagementsysteme oder Datentreuhandsysteme“ zum Einsatz kommen. „Die Fahrzeughalter können dann von solchen Diensten, die von Datenschutzbehörden nach den gesetzlichen Kriterien anerkannt werden, ihre Fahrzeugdaten verwalten lassen und ihre Datenschutzrechte wahrnehmen.“ Von „im Fahrzeug integrierten offenen Telematik-Plattformen“ ist die Rede und von der „Datensouveränität der Verbraucher“.

Bis zum Ende der Wahlperiode sind es aber nur noch wenige Sitzungswochen. Das Justizministerium erklärte auf Nachfrage: „Hohe Datenschutzstandards bei Mobilitätsdaten und klare Haftungsregelungen“ seien „zentrale Voraussetzungen“, um bei Verbrauchern „die Akzeptanz für neue Technologien und digitale Dienste im Verkehrsbereich zu schaffen“. Dies sei zudem „eine notwendige Grundvoraussetzung, um Rechtssicherheit für die Produzenten und bereitstellenden Unternehmen herzustellen. Deshalb sei „bei beiden Vorhaben noch eine Reihe wichtiger Fragen zu klären“.

Kritik kommt von der Opposition. „Ursprünglich für Anfang 2019 geplant, ist jetzt auch der letzte Termin zum Ende 2020 geplatzt“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP, Oliver Luksic. „Gerade als Land des Fahrzeugbaus brauchen wir neue gesetzliche Rahmenbedingungen, um Innovationen und Pionierleistungen hier bei uns zu ermöglichen.“

Wenn eine Maschine ein Fahrzeug lenkt und nicht mehr der Mensch am Steuer die Verantwortung trägt, wirft dies viele Fragen auf. Foto: dpa
Wenn eine Maschine ein Fahrzeug lenkt und nicht mehr der Mensch am Steuer die Verantwortung trägt, wirft dies viele Fragen auf. Foto: dpa