Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 5 Stunden 7 Minuten
  • Nikkei 225

    36.896,92
    -1.182,78 (-3,10%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.585,36
    -347,86 (-0,60%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.272,51
    +386,97 (+41,86%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Niedersachsens Regierungschef hofft auf Urteil über Ausgangssperren

BERLIN (dpa-AFX) - Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil bewertet die nun vielerorts geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen kritisch und hofft auf eine schnelle Klärung der Rechtslage vor Gericht. "Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Frage möglichst bald klärt", sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). Die Bundesregierung habe sich mit ihrer Notbremse bei einer bestimmten Inzidenz für einen Automatismus entschieden. Das sei bei einer so harten Grundrechtseinschränkung nicht unproblematisch.

Nach der sogenannten Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner - in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.

Zum Start der Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten - und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.