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Niedersachsen: Betriebe rufen wegen Corona-Verordnung Oberverwaltungsgericht an

LÜNEBURG (dpa-AFX) - Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sind zahlreiche Anträge gegen die seit Montag geltende Corona-Verordnung des Landes eingegangen. Allein bis Montagmittag lagen acht Normenkontrolleilverfahren vor, sagte eine Gerichtssprecherin. Zudem gebe es fünf Hauptsacheverfahren.

Gegen die Anordnung des Landes, bis Ende November ihren Betrieb zu schließen, haben demzufolge verschiedene Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro entsprechende Anträge eingelegt. "Möglicherweise sind inzwischen weitere Anträge eingegangen - es ist ein dynamischer Prozess", sagte die Sprecherin.

Der Senat beim OVG habe dem Land eine Frist zur Stellungnahme bis Mittwoch gegeben. Danach soll es Entscheidungen geben. Das solle "zeitnah" geschehen, innerhalb der dem 4. November folgenden Woche.

Um die sprunghaft gestiegenen Corona-Infektionszahlen wieder zu senken, begann in ganz Deutschland ein vierwöchiger Teil-Lockdown. Seit Montag dürfen bundesweit höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Gastronomiebetriebe sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben den gesamten November geschlossen. Hotels wird die Aufnahme von Touristen verboten. Die Bundesländer hatten entsprechende Verordnungen erlassen.