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Niederlage für Fleischbranche: Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab

Die Karlsruher Richter machen den Weg für das Arbeitsschutzkontrollgesetz frei. Es kann wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.

Der Ausbeutung von Beschäftigten einen Riegel vorschieben. Foto: dpa
Der Ausbeutung von Beschäftigten einen Riegel vorschieben. Foto: dpa

Sie waren der letzte Strohhalm, an den sich die Fleischindustrie, aber auch die Zeitarbeitsbranche noch geklammert hatten: die Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Doch zwei Tage vor Silvester wiesen die Karlsruher Richter den Antrag ab. Damit kann das Gesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche sorgen soll, wie geplant am 1. Januar in Kraft treten.

„Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: In Deutschland ist Ausbeutung kein Geschäftsmodell“, kommentierte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Entscheidung. Die Richter hätten „ein gutes Signal an die Beschäftigten der Fleischindustrie“ gesandt, twitterte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

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Laut Gesetz sind Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie, also bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung, künftig untersagt. Die Unternehmen dürfen also nicht mehr über Subunternehmen Beschäftigte für diese Tätigkeiten anheuern, sondern nur noch eigene Arbeitnehmer damit betrauen. Heil will damit verhindern, dass die Verantwortung für schlechte Arbeitsbedingungen von Subunternehmer zu Subunternehmer weitergereicht werden kann und sich irgendwann verliert.

Auch die Zeitarbeit in der Fleischindustrie will die Regierung einschränken, obwohl sich die Verleihbranche zu Unrecht an den Pranger gestellt sieht. Laut Gesetz ist der Einsatz von Zeitarbeitern in der Fleischverarbeitung ab April 2021 nur noch unter strengen Bedingungen möglich – und auch das nur noch drei Jahre lang.

So muss beispielsweise das Unternehmen, das zur Abfederung von Auftragsspitzen etwa in der Grillsaison Zeitarbeiter beschäftigen will, tarifgebunden sein. Die Zeitarbeitskräfte haben vom ersten Tag an Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, ihre Einsatzdauer ist auf höchstens vier Monate begrenzt.

Strenge Kriterien für den Einsatz von Zeitarbeitern

Mehrere Unternehmen der Fleischindustrie, verschiedene Werkvertragsunternehmen, ein Beschäftigter und eine Zeitarbeitsfirma hatten Eilanträge in Karlsruhe eingereicht, um das Gesetz noch zu stoppen – ohne Erfolg.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) betonte, dass man nach der Abweisung der Eilanträge nun das Hauptsacheverfahren abwarten müsse. „Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden sind insoweit noch offen“, sagte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Aus Sicht des Verbands verstößt das ab 2024 geplante Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie gegen das Übermaßverbot.

Dagegen begrüßte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass das Gesetz nun wie geplant in Kraft treten kann. Es sei „ein Meilenstein und setzt den Grundstein für eine Neuordnung der Fleischbranche ohne Ausbeutung“, sagte der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Die Arbeitgeber seien nun aufgefordert, auch den zweiten Schritt zu gehen und die Arbeitsbedingungen mit Tarifverträgen neu und fair zu regeln.