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Nichts wie weg: Wie ihr trotz Kündigungsfrist schneller aus eurem Arbeitsverhältnis kommt

Juristisches Halbwissen kann viel Ärger, Zeit und Geld kosten. Ihr wollt eure Nerven und euer Portemonnaie lieber schonen? Dann ist unsere Kolumne „Kenne deine Rechte“ genau das Richtige für euch. Hier beantworten die beiden Anwälte Pascal Croset und Inno Merkel von der Berliner Kanzlei Croset alle zwei Wochen eine Frage rund ums Arbeitsrecht. In diesem Text geht es um die rechtlichen Vorschriften für Kündigungsfristen und wie ihr diese womöglich umgehen könnt.

Unsere Rechts-Experten erklären, wie ihr eure Kündigungsfrist umgehen könnt. (Symbolbild) - Copyright: getty images
Unsere Rechts-Experten erklären, wie ihr eure Kündigungsfrist umgehen könnt. (Symbolbild) - Copyright: getty images

Sein ganzes Arbeitsleben in nur einem Unternehmen zu arbeiten, ist längst kein Standard mehr. Gerade bei Berufseinsteigern ist es keine Seltenheit, den Arbeitsplatz alle zwei Jahre zu wechseln. Aber auch bei einer langen Betriebszugehörigkeit kann der Arbeitsalltag irgendwann so sehr zur Routine werden, dass Arbeitnehmer anfangen, sich zu langweilen. Oder aber Strukturen im Unternehmen ändern sich so, dass man nicht mehr bleiben will.

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So entscheiden sich Arbeitnehmer, den Job zu wechseln, und haben vielleicht endlich die Möglichkeit, ihrem Traumberuf nachzugehen. Spätestens an dieser Stelle treffen Beschäftigte häufig auf ein klares Stoppschild, denn die Kündigungsfrist fällt häufig wesentlich länger aus als angenommen. Denn viele Unternehmen sehen in ihren Arbeitsverträgen nämlich häufig eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor – also etwa das Dreifache der gesetzlichen Kündigungsfrist. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist diese nämlich auf vier Wochen festgeschrieben.

Arbeitnehmer stecken dann häufig in einer Zwickmühle: Der neue Arbeitgeber will schon zum nächsten Monat einstellen und aus dem alten Arbeitsverhältnis kommt man erst in drei Monaten raus. Muss man den neuen Job jetzt begraben? Welche Möglichkeiten es gibt, einer langen Kündigungsfrist zu entkommen könnt, erfahrt ihr hier.

Mann Kündigung
Mann Kündigung

Ruhe bewahren, Kündigungsfrist prüfen

Bevor ihr in Panik verfallt, solltet ihr zunächst genau prüfen, welche Kündigungsfrist für euch gilt. Es stimmt zwar, dass die Kündigungsfrist sich verlängert, je länger das Arbeitsverhältnis dauert – jedoch nur für den Arbeitgeber. So beträgt die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beispielsweise nach acht Jahren der Betriebszugehörigkeit drei Monate zum Monatsende und nach 20 Jahren sogar sieben Monate zum Monatsende. Für Arbeitnehmer bleibt es hingegen bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Etwas anderes gilt nur in folgenden drei Fällen:

  • Erstens, wenn der Arbeitsvertrag auf Paragraf 622 im Bürgerlichen Gesetzbuch verweist und festlegt, dass der Arbeitnehmer sich bei einer Eigenkündigung an die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen halten muss wie der Arbeitgeber.

  • Zweitens, wenn im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart ist. Das sind typischerweise drei Monate mit einer Kündigung zum Monatsende.

  • Drittens, wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, der abweichende Kündigungsfristen vorsieht, was allerdings sehr selten der Fall ist.

Solltet ihr feststellen, dass bei eurem Arbeitsvertrag eine verlängerte Kündigungsfrist gilt, dann solltet ihr euch mit der nächsten Möglichkeit beschäftigen: einem Aufhebungsvertrag.

Einen Aufhebungsvertrag vereinbaren

Mit einem Aufhebungsvertrag könnt ihr euer Arbeitsverhältnis frühzeitig beenden. Anders als bei einer Kündigung einigen sich bei einem Aufhebungsvertrag beide Parteien freiwillig auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin. Dann finden die üblichen Kündigungsfristen keine Anwendung mehr, die Parteien treffen gemeinsam eine Regelung. Aber Achtung: Falls der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigern sollte, könnt ihr ihn nicht zu einer Unterzeichnung zwingen. Es kommt hier also auf euer Verhandlungsgeschick an.

Natürlich weiß der Arbeitgeber nach diesem Gespräch, dass ihr das Unternehmen eigentlich lieber verlassen würdet und eure Motivation daher vermutlich ein wenig nachgelassen hat. Das mag ihn dazu veranlassen, euch zumindest ein Stück weit entgegenzukommen. Andererseits wird euer Arbeitgeber natürlich nachvollziehbar argumentieren, dass er sich vor genau dieser Situation durch die Vereinbarung der verlängerten Kündigungsfrist schützen wollte. Auf keinen Fall solltet ihr hier „Dienst nach Vorschrift“ androhen, auch nicht durch die Blume. Die Aufhebung ist ein Vertrag – und „Vertrag“ kommt von „vertragen“.

Dementsprechend ist hier Diplomatie gefragt. Wenn ihr anbietet, dass ihr euch für eine besonders effiziente Übergabe eures Arbeitsbereichs einsetzen werdet, ist der Arbeitgeber womöglich bereit, die verlängerte Kündigungsfrist doch zu verkürzen. Und auch für euren neuen Arbeitgeber sollte es eigentlich ein gutes Argument sein, dass ihr euer altes Arbeitsverhältnis nicht einfach fluchtartig verlassen wollt, sondern pflichtbewusst abschließt.

Außerordentlich fristlos kündigen

Auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, das heißt, dass ihr die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen nicht einhalten müsst. Allerdings muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählen Gründe wie:

  • Sexuelle Belästigung

  • Gefährdung der Gesundheit

  • Zwang zu illegalen Tätigkeiten

  • Verletzung der Fürsorgepflicht

  • Wiederholte Urlaubsverweigerung

  • Schwere Beleidigung oder Tätlichkeiten

  • Ausbleibendes Gehalt

Doch Vorsicht: Der Vorgesetzte muss die Möglichkeit haben, die Umstände zu verbessern. Wenn notwendig, müsst ihr dann sogar selber eine Abmahnung aussprechen und eine Frist setzen. Am besten sprecht ihr eine fristlose Eigenkündigung vorher mit einem Anwalt für Arbeitsrecht ab. Denn erfahrungsgemäß kommt eine fristlose Kündigung nur in extremen Situationen in Betracht. Droht man allerdings in diesen Situationen dem Arbeitgeber die fristlose Kündigung an, kann der Anwalt als Ergebnis meistens einen Aufhebungsvertrag erzielen.

Einfach nicht mehr hingehen? Keine gute Idee!

Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitnehmer einfach vor Ablauf der Kündigungsfrist seine Arbeitsleistung im alten Betrieb einstellt und in einem neuen Unternehmen arbeitet? Das solltet ihr auf jeden Fall unterlassen. Denn es drohen erhebliche Risiken. So kann euer alter Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung gegen euch erwirken und euch so die Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber untersagen. Er kann euch auch auf Schadensersatz verklagen. Gleichzeitig kann der alte Arbeitgeber unter Umständen wettbewerbsrechtlich gegen den neuen Arbeitgeber vorgehen. Eure vertraglichen Verpflichtungen zu ignorieren, ist also keine gute Idee.

Dieser Text wurde ursprünglich im September 2022 auf Business Insider veröffentlicht.

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