'Neustarthilfe': Kreis der Antragsberechtigten erweitert
BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer "Neustarthilfe" unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise Soloselbstständige wie Künstler - nun wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Dienstag mitteilte, konnten seit Mitte Februar Soloselbstständige, die als natürliche Personen selbstständig sind, die Hilfe beantragen. Nun könnten Anträge auch von Soloselbstständige gestellt werden, die ihr Geschäft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft betreiben.
Bei der "Neustarthilfe" seien mit Stand 15. März etwa 96 000 Anträge in einem Gesamtvolumen von rund 571 Millionen Euro gestellt worden. Bisher seien rund 540 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Die Neustarthilfe ist Teil der Corona-Finanzhilfen der Bundesregierung. Zentrales Instrument für Firmen ist die Überbrückungshilfe III.