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Neuigkeiten für Bausparer

Bausparer sollten nun aufpassen. Foto: Patrick Pleul/dpa
Bausparer sollten nun aufpassen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Für Bausparer haben sich in der letzten Zeit einige Änderungen ergeben, die es in sich haben. Die Branche kämpft mit den niedrigen Zinsen, da sie in vielen Altverträgen hohe Guthabenzinsen zugesagt hat. Darlehen werden derzeit über die Bausparkassen kaum abgerufen, da eine Finanzierung mit einem normalen Annuitätendarlehen so gut wie immer der günstigere Weg ist.

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Die neuen Entwicklungen betreffen vor allem die „Alt-Bausparer“. „Neu-Bausparer“ sollten aber ebenfalls aufpassen.

Lesen Sie auch: Aufbewahrungs-Fristen: Was kann weg?

  • Einlagensicherung bei vielen Bausparkassen gekappt

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Bausparkassen sichern seit dem 01.03.2017 nur noch Guthaben bis 100.000 Euro ab. Bislang waren es 250.000 Euro. Das bedeutet, dass im Pleitefall der Bausparkasse Einlagen über 100.000 Euro verloren sind. Betroffen sind alle Bausparkassen bis auf die Schwäbisch Hall (gehört zum Genossenschaftssektor), die LBS (gehört zum Sparkassen-Sektor) und die zur Deutschen Bank gehörende Bausparkasse (hier übernimmt die Deutsche Bank die Sicherung).

Einige Anleger haben die von den Bausparkassen oft mit attraktivem Zins versehenen Entnahmepläne in den letzten Jahren genutzt. Sie sind nun ebenfalls von der wegfallenden Einlagensicherung betroffen.

  • Unzulässige Gebührenerhöhungen bei einigen Bausparkassen

Bausparkassen zeigen sich kreativ. Zum Beispiel führte die Debeka zum Jahreswechsel eine neue Servicegebühr ein. Diese ist in den Vertragsbedingungen jedoch nicht vorgesehen. Verbraucherschützer raten daher zum Widerspruch. Widersprechen Sie nicht, haben Sie automatisch ihre Zustimmung erteilt!

Stellen Sie irgendwelche neuen Kostenpositionen in Ihren Unterlagen fest, prüfen Sie unbedingt, ob diese rechtmäßig erhoben werden.

  • Kündigung von zuteilungsreifen Verträgen

Wer die Bausparsumme erreicht bzw. überschritten hat, kann gekündigt werden. Damit entfällt der ureigene Zweck des Bausparvertrages, nämlich die Möglichkeit eines Darlehens. Doch was ist mit Verträgen, die zuteilungsreif sind, aber noch nicht voll bespart?

Am 21.2.17 hat der Bundesgerichtshof dazu ein wegweisendes Urteil zu Gunsten der Bausparkassen gesprochen. Diese dürfen den Vertrag kündigen, sofern ein Vertrag seit 10 Jahren zuteilungsreif ist. Sie berufen sich auf den gleichen Paragraphen, den Sie anwenden, wenn Sie ein 15-jähriges Darlehen nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wer also einen seit 2007 oder früher zuteilungsreifen Vertrag hält, muss im Laufe des Jahres mit einer Kündigung rechnen. Wenn Ihr Vertrag noch keine 10 Jahre zuteilungsreif ist, können Sie noch länger von den guten Zinsen profitieren. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Sparrate ggf. aussetzen, damit Sie die Bausparsumme nicht überschreiten.

Sie sehen schon, Bausparen ist keineswegs so einfach, wie es gerne suggeriert wird.

Ihre

Stefanie Kühn

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