Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 17 Minuten
  • DAX

    17.894,53
    -194,17 (-1,07%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.926,81
    -63,07 (-1,26%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Gold

    2.338,50
    +0,10 (+0,00%)
     
  • EUR/USD

    1,0684
    -0,0017 (-0,16%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.119,18
    -2.793,65 (-4,51%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.350,70
    -31,87 (-2,31%)
     
  • Öl (Brent)

    82,87
    +0,06 (+0,07%)
     
  • MDAX

    26.123,11
    -222,96 (-0,85%)
     
  • TecDAX

    3.274,69
    -24,91 (-0,75%)
     
  • SDAX

    14.084,22
    -123,41 (-0,87%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.065,69
    +25,31 (+0,31%)
     
  • CAC 40

    7.978,84
    -113,02 (-1,40%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     

Neues Patentrecht: Automobilindustrie befeuert Reformprozess mit Gutachten

Um die Reform des Patentrechts tobt ein erbitterter Streit. Nun haben Audi, BMW, Daimler und Volkswagen ein gemeinsames Gutachten pro Modernisierung vorgelegt.

Im Auftrag von Audi, BMW, Daimler und Volkswagen hat Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, ein Gutachten zu den „Auswirkungen von Patenten der Telekommunikation auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie“ verfasst. Foto: dpa
Im Auftrag von Audi, BMW, Daimler und Volkswagen hat Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, ein Gutachten zu den „Auswirkungen von Patenten der Telekommunikation auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie“ verfasst. Foto: dpa

Als „punktuell“ bezeichnete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Bedarf für eine Modernisierung des nationalen Patentrechts, als sie jüngst ihren Gesetzentwurf vorlegte. Doch der „Punkt“ sorgt seitdem für Aufregung. Vor allem forschungsintensive Unternehmen fürchten eine Aufweichung des starken Schutzes von Erfindungen. Kurz vor der Experten-Anhörung im Bundestag am Mittwoch trommeln nun aber die Befürworter für die Reform.

„Wir benötigen endlich auch in Deutschland ein Patentrecht, das gemeinschaftliche Innovation belohnt, statt sie durch Einzelne willkürlich blockieren zu lassen“, sagte Kai Brandt, Leiter Patente von Autohersteller Audi, dem Handelsblatt. Sein Kollege von Volkswagen, Uwe Wiesner, bekräftigte: „Eine Patentrechtsmodernisierung ist vor allem notwendig, um der missbräuchlichen Anwendung des Patentgesetzes in Deutschland wirksam entgegenzutreten.“

WERBUNG

Für Debatten sorgt Lambrechts Vorhaben, die Regelung des Unterlassungsanspruchs bei der Verletzung von Patenten klarzustellen. Bislang gab es bei Patentverletzungen eine „quasi-automatische“ Verurteilung zur Unterlassung: Wer eine Erfindung ohne Genehmigung nutzte, dem wurde die weitere Nutzung gerichtlich untersagt.

Doch das lud zu Missbrauch ein: Patenttrollen oder einigen Patentverwertungsgesellschaften ging es nur noch darum, mit Schutzrechten Kasse zu machen, und nicht mehr um die eigene Nutzung von Erfindungen. Der Gesetzentwurf spricht von „eindeutig überzogenen Lizenzforderungen, die mit einem Unterlassungsanspruch in treuwidriger Weise durchgesetzt werden sollen“.

Verhältnismäßigkeitsprüfung soll kommen

„Als Anbieter von komplexen Produkten sind wir in Deutschland derzeit bei Ansprüchen von klagenden Patentinhabern selbst dann hohen finanziellen Risiken ausgesetzt, wenn das Klagepatent sich später als nicht rechtsbeständig erweisen sollte“, berichtet VW-Patentrechtler Wiesner.

Künftig sollen die Gerichte zunächst prüfen, ob es verhältnismäßig ist, wenn der Patentinhaber einen Unterlassungsanspruch durchsetzen will. Demnach kann der Anspruch auch ausgeschlossen sein, wenn es dadurch für den Patentverletzer oder Dritte zu „unverhältnismäßigen Nachteilen“ kommt.

Zwar ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach geltendem Recht schon jetzt in besonderen Einzelfällen möglich. Teile der deutschen Wirtschaft, so heißt es im Gesetzentwurf, hätten jedoch darauf hingewiesen, dass „dieses Korrektiv bei den Instanzgerichten kaum zum Tragen komme“. Darum also nun die Klarstellung.

Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende technologische Komplexität von Produkten. Beispiel: „connected cars“, vernetzte Fahrzeuge. Es steckt immer mehr Hard- und Software aus der Unterhaltungselektronik und der Telekommunikationsbranche in Autos. Die Folge: Rechtsstreitigkeiten um Patente.

So verklagte etwa der Chipkonzern Broadcom den Autohersteller VW auf eine Milliarde Dollar wegen Patentverletzungen bei der drahtlosen Kommunikation in Fahrzeugen. Für Aufsehen sorgte auch die Klage des Netzwerkausrüsters Nokia gegen Daimler sowie von Sharp gegen Daimler.

In der Folge war es dann auch die Automobilindustrie, die auf die Änderungen im Patentrecht gedrungen hatte. Nun, kurz vor der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, sorgen die Autokonzerne für eine „Munitionierung“ der Befürworter der Patentrechtsreform.

Im Auftrag von Audi, BMW, Daimler und Volkswagen hat Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach, ein Gutachten zu den „Auswirkungen von Patenten der Telekommunikation auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie“ verfasst.

Nachteile für Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland

Darin heißt es: Es „erscheint notwendig, dass die bereits eingeleiteten Schritte zu einer Anpassung der patentrechtlichen Regelungen in Deutschland durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Unterlassungsverfügung zügig vorangetrieben werden, um den wirtschaftlich kritischen Folgen automatischer Unterlassungsverfügungen zu begegnen“. Andernfalls drohten daraus dem Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich zu entstehen.

Bratzel analysiert, wie die vernetzten Produkte und Services der Automobilhersteller wie Navigation oder Fahrerassistenzsysteme die Branche immer mehr „in Berührung mit geistigem Eigentum aus dem Digital- und Telekommunikationssektor“ bringt.

Eine besondere Rolle spielen demnach standardessenzielle Patente (SEP), also Schutzrechte, die branchenweite Standards abdecken und bei der Entwicklung von neuen Telekommunikationsstandards wie 4G und nun 5G eingesetzt werden.

Zugleich legt der Autoexperte dar, wie sehr die Automobilhersteller mittlerweile auf Zulieferer angewiesen sind, die Kommunikationsmodule oder ganze Systeme liefern und dafür wiederum selbst Bauteile von Teillieferanten beziehen. Diese Komponenten seien „durch eine sehr hohe Anzahl von Patenten“ geschützt.

„Der Ausfall bereits einer Komponente kann zum Stillstand der gesamten Produktion eines Werkes bei einem Automobilhersteller führen“, heißt es in dem Gutachten. Dies zeigten verschiedene Beispiele von Produktionsstopps, die durch unbeabsichtigte Ereignisse wie Brand, Erdbeben oder Insolvenz bei Zulieferern ausgelöst worden seien.

Für Patentdispute bedeute das: Da für die Automobilhersteller das Szenario einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung mit der Folge eines Verkaufs- und Produktionsstopps der Baureihe oder Modelle ein Risiko mit hohem Schadensausmaß darstelle, sei bereits die Androhung durch Patentinhaber, eine solche Unterlassungsverfügung zu erwirken, „ein unverhältnismäßig starkes Druckmittel, das die Automobilhersteller zu einer Einwilligung auf hohe Lizenzgebühren zwingen kann“.

Mit standardessenziellen Patenten „angegriffen“

Im Gutachten wird außerdem beschrieben, wie sich einige Patentinhaber aus der Telekommunikationsbranche weigern, Lizenzen an ihren standardessenziellen Patenten an die Automobilzulieferer zu vergeben. Sie wenden sich nur noch direkt an die Automobilhersteller.

So habe Nokia in einem aktuell anhängigen Fall argumentiert, dass SEP bislang auf der Endproduktebene lizenziert worden seien. „Für Automobilhersteller und deren Lieferantenkette droht damit jedoch ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Lieferbeziehungen“, meint Autoexperte Bratzel. Der Fall Nokia gegen Daimler etwa zeige, wie Automobilhersteller mit standardessenziellen Patenten „angegriffen“ würden, um sie durch Unterlassungsklagen „erheblich unter Druck zu setzen“.

Würden Patentinhaber erzwingen, dass künftig nur noch die Automobilhersteller mögliche Patentverletzungen überprüften und Lizenzen aushandelten, dann hätte das laut Bratzel deutliche negative Folgen: „Insgesamt würden die Kosten der Fahrzeugentwicklung und damit die Endkundenpreise spürbar steigen.“

VW-Patentrechtler Wiesner fordert noch einige Anpassungen am Wortlaut des Gesetzentwurfs, damit die Verhältnismäßigkeitsprüfung „wirklich wirksam ist und die Missstände behebt“. Und Audi-Patentexperte Brandt mahnt: „Ohne eine in der Praxis wirklich wirksame Verhältnismäßigkeitsprüfung wird der patentrechtliche Unterlassungsanspruch zu einer echten Digitalisierungsbremse für deutsche Unternehmen.“

Andere Branchen sehen das indes ganz anders. Konzerne, die viel in Forschung und Entwicklung investieren, fürchten durch die geplante Änderung eine Schwächung des Patentschutzes in Deutschland. So warnten kürzlich BASF, Bayer, Siemens, Panasonic, Nokia und Ericsson sowie die Fraunhofer-Gesellschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme vor einer Abwanderung forschungsintensiver, innovationstreibender Bereiche und Branchen aus Deutschland – mit „signifikanten Folgen“ für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Anders die Deutsche Telekom. Der Konzern dringt darauf, dass das Patentrecht hierzulande „in Ordnung“ gebracht wird, wie der Leiter Patentrecht Stephan Altmeyer es ausdrückt. Zwar liegen bei der Telekom selbst nach eigenen Angaben rund 9000 Einzelschutzrechte. Der Konzern sieht sich jedoch auch als Opfer von Missbrauch des Unterlassungsanspruchs.

„Nirgends auf der Welt ist das Patentrecht so hart und so scharf wie hierzulande“, erklärt Altmeyer. „Das nutzen Patentverwerter und dahinterstehende Hedgefonds schamlos aus.“ Die Politik müsse darum einen ganz klaren Strich ziehen und den Missbrauch beenden.

Die „Interessen Dritter“ berücksichtigen

Während der erste Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht noch vorsah, nur dann vom Unterlassungsanspruch abzusehen, wenn dies eine besondere Härte für den Patentverletzer bedeuten würde, fand sich im Regierungsentwurf schließlich eine veränderte Formulierung.

Hier war nun ausdrücklich vorgesehen, dass neben den Interessen des Patentinhabers und des Verletzers künftig auch die „Interessen Dritter“ bei den Verhältnismäßigkeitserwägungen eine Rolle spielen müssen. Dies könne beispielsweise in Fällen relevant werden, so heißt es in der Begründung, in denen eine Unterlassungsverfügung dazu führt, dass „wichtige Infrastrukturen erheblich beeinträchtigt werden“.

Auf eben jene „Interessen Dritter“ hatte die Telekom zuvor in Stellungnahmen an das Ministerium hingewiesen. Aber auch andere Industriezweige wie Cloudanbieter hatten auf diesen Zusatz gedrungen. Der Automobilindustrie hingegen scheint diesem Zusatz eher leidenschaftslos gegenüberzustehen. Die chemische Industrie lehnt ihn glatt ab.

Laut Telekom könne in bestimmten Fällen die Unverhältnismäßigkeit darin bestehen, dass Dritte wie zum Beispiel Behörden, Krankenhäuser, Firmen und andere Institutionen von einer Einschränkung oder sogar Abschaltung der Netze infolge von Patentstreitigkeiten unmittelbar betroffen seien.

Verwiesen wird etwa auf die Weiterleitung von Notrufen oder die Bereitstellung von Verbindungen über die 5G-Technologie für die Steuerung von Fabriken oder autonomen Fahrzeugen.

In solchen Fällen könne der Schaden, also zum Beispiel die monetären Einbußen, beim Netzbetreiber überschaubar bleiben. „Aus der alleinigen Betrachtung des Verhältnisses Patentinhaber zu Verletzer würde sich in dieser Situation also nur schwerlich eine Unverhältnismäßigkeit ableiten lassen“, heißt es in einer der Telekom-Stellungnahmen. Vielmehr wäre es geboten, die Interessen der betroffenen Dritten unmittelbar in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen.

„Die Abschaltung einzelner Dienste oder Produkte kann für die Telekom unwesentlich sein, aber doch entscheidend für die Allgemeinheit“, betont Telekom-Patentrechtler Altmeyer. Darum dürfe die Infrastruktur nicht leichtfertig zum Spielball einiger weniger „Finanzjongleure und Patentverwerter“ werden.

Zu fairen Konditionen Lizenzen erwerben

Das Argument der forschenden Unternehmen wie Siemens, Bayer oder BASF, dass bisher kein einziger Fall in Deutschland bekannt sei, in dem wichtige Infrastrukturen, etwa ein Mobilfunk-Netzwerk, aufgrund einer Unterlassungsverfügung beeinträchtigt worden wären, weist Altmeyer zurück: „Bislang waren wir schlicht gezwungen, überhöhte Lizenzgebühren zu zahlen, weil der Schaden für Gesellschaft, Wirtschaft und Sicherheitsbehörden unwiderruflich wäre.“

„Wir haben kein Problem, zu fairen Konditionen Lizenzen zu erwerben“, sagt Altmeyer. „Mit der Reform des Patentrechts ließe sich das auf Augenhöhe mit dem Patentinhaber verhandeln, ohne dass wir mit der ständigen Drohung, dass Netze abgeschaltet werden müssen, von Beginn an in der Matt-Position sind.“ Häufig gehe es um untergeordnete Patente, durch die das Unternehmen in eine Zwangssituation gebracht werde.

Altmeyer hofft, dass die Berücksichtigung der „Interessen Dritter“ im parlamentarischen Verfahren Bestand hat. Andernfalls sieht er auch wichtige Zukunftsprojekte unter Druck, etwa bei 5G.

Der neue Telekommunikationsstandard sei darauf ausgelegt, dass nicht nur Netzbetreiber, sondern auch andere Firmen kleine Netze gründeten, etwa für die Automatisierung ihrer Produktion. „Da warten die Patenttrolle schon“, prophezeit der Telekom-Patentrechtler. Mini-Netzbetreiber, etwa eines Campus-Netzes, würden dann angegriffen, unter Verweis auf noch so kleine und schlechte Patente. „Wenn das Patenrecht nicht vernünftig reformiert wird, dann rollt da eine riesige Klagewelle an, was Deutschland insgesamt schadet.“

Der Konzern dringt darauf, dass das Patentrecht hierzulande „in Ordnung“ gebracht wird. Foto: dpa
Der Konzern dringt darauf, dass das Patentrecht hierzulande „in Ordnung“ gebracht wird. Foto: dpa
Bundesjustizministerin Lambrecht: Familienauszeit für Topmanager: ja, Rechtsanspruch: nein. Foto: dpa
Bundesjustizministerin Lambrecht: Familienauszeit für Topmanager: ja, Rechtsanspruch: nein. Foto: dpa