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Neues Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Laufzeiten von Verträgen etwa für Handys, Streamingdienste oder Fitnessstudios begrenzen und Kündigungsfristen verkürzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett am Mittwoch. Verbraucher würden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. So verhinderten lange Vertragslaufzeiten etwa bei Handyverträgen oft, dass man zu günstigeren Angeboten wechseln könne. "Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote", sagte Lambrecht. Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf.

Mit dem neuen Gesetz soll auch das Kündigen bei automatischen Vertragsverlängerungen einfacher werden. Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es den Kunden von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Verträge sollen in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Änderungen gibt es auch bei Strom- und Gasverträgen: Sie können nicht mehr am Telefon geschlossen werden. Nur schriftliche Verträge sind wirksam. "Dadurch bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher Gelegenheit, in aller Ruhe zu prüfen, ob sie ihren Energielieferanten oder ihren Vertrag wirklich wechseln möchten", sagte Lambrecht. "Sie können zudem sicher sein, dass ihnen kein Vertrag gegen ihren Willen unterschoben wird."