Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 22 Minuten
  • DAX

    17.860,80
    +123,44 (+0,70%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,85
    +18,76 (+0,38%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,98
    +253,58 (+0,67%)
     
  • Gold

    2.315,90
    -30,50 (-1,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0647
    -0,0009 (-0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.419,82
    -46,07 (-0,07%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.401,43
    -13,33 (-0,94%)
     
  • Öl (Brent)

    83,02
    +0,17 (+0,21%)
     
  • MDAX

    26.289,73
    +299,87 (+1,15%)
     
  • TecDAX

    3.216,95
    +29,75 (+0,93%)
     
  • SDAX

    14.053,25
    +120,51 (+0,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.023,87
    0,00 (0,00%)
     
  • CAC 40

    8.040,36
    +17,95 (+0,22%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.451,31
    +169,30 (+1,11%)
     

Neuerungen: Das ändert sich für Sie ab dem 1. November

Der November steht vor der Tür und obwohl sich das Jahr langsam, aber sicher dem Ende neigt, kommen am 1. November in verschiedenen Bereichen einige Neuerungen auf Sie zu. Die wichtigsten Punkte aus den Bereichen Rechtliches, Technik und Entertainment im Überblick.

Ab dem 1. November sind Musterfeststellungsklagen, wie etwa im Diesel-Skandal gegen Volkswagen, möglich. (Symbolbild: Getty Images)
Ab dem 1. November sind Musterfeststellungsklagen, wie etwa im Diesel-Skandal gegen Volkswagen, möglich. (Symbolbild: Getty Images)

Rechtliches

Änderung der Vornamen

In diesem Bereich kommen ab dem 1. November gleich mehrere Neuerungen auf Sie zu. Beispielsweise können Sie demnächst die Reihenfolge Ihrer Vornamen beim Standesamt ändern lassen. Sollten Sie Franz Joseph heißen, können Sie zu Joseph Franz wechseln. Sollte Ihr Name allerdings per Bindestrich verbunden sein, beispielsweise Franz-Joseph, kann er nicht geändert werden. Ebenfalls nicht möglich ist es, neue Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen sowie die Schreibweise Ihrer Namen zu verändern.

WERBUNG

Antrag der eID-Karte

Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab November eine sogenannte “eID-Karte” beantragen. Sie beinhaltet alle relevanten Identifizierungsdaten und soll dem sicheren Nachweis der eigenen Identität gegenüber E-Government-Dienstleistungen dienen.

Meine Daten bei der Polizei: Was ist erlaubt, was muss gelöscht werden?

Ehe für alle

Die Ehe für alle wurde schon vor einem Jahr eingeführt, doch da die Mühlen der Verwaltung etwas langsamer mahlen, tritt folgende Regelung erst jetzt in Kraft: Bei homosexuellen Paaren werden demnächst beide Partner als “Ehegatten” im Eheregister erfasst. Bisher musste stets ein Partner als “Ehemann” und der andere als “Ehefrau” eingetragen werden.

Musterfeststellungsklage

Ebenfalls neu ist die Musterfeststellungsklage, mit der Verbraucherschützer stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht ziehen können. Der Vorteil für einzelne Verbraucher: Sie können so Schadenersatz zugesprochen bekommen, ohne persönlich in einen Prozess gegen ein Unternehmen einzutreten. Ermöglicht wird das bestimmten Verbänden, die mindestens 50 Kläger zusammen bekommen. Wie die Musterfeststellungsklage in der Praxis aussieht, wird sich schnell zeigen: Die erste soll im Diesel-Skandal schon am 1. November 2019 gegen Volkswagen eingereicht werden.

Pfando: Vorsicht bei Geld gegen Autos

SAN FRANCISCO, CALIFORNIA - MARCH 20: Attendees look at the new Stadia controller on display at the Google booth at the 2019 GDC Game Developers Conference on March 20, 2019 in San Francisco, California. The GDC runs through March 22. (Photo by Justin Sullivan/Getty Images)
Google startet im November den Streaming-Dienst "Stadia". (Bild: Getty Images)

Technik

Update für Windows 10

Das eigentlich schon für Ende Oktober geplante Update für Windows 10 wird wohl am 12. November erscheinen. Durch das Halbjahres-Update soll Windows 10 schneller laufen, teilt Microsoft mit.

Rangliste: Diese Unternehmen ziehen Jobsuchende am meisten an

Streaming-Dienst von Google

Konkurrent Google bringt am 19. November seinen Streaming-Dienst “Stadia” auf den Markt. Der US-Konzern verspricht, dass damit Computerspiele in bestmöglicher Auflösung auf den Fernseher, den Laptop oder das Tablet gestreamt werden können. Alle Rechenoperationen der Spiele werden in Google-Rechenzentren getätigt und dort in ein Videosignal umgewandelt. Leistungsstarke Rechner oder Konsolen sollen dafür nicht vonnöten sein, Voraussetzung dafür ist allerdings eine schnelle Internetverbindung.

Wertvollstes Unternehmen der Welt: Microsoft stößt Apple vom Thron

Entertainment

Highlights auf Netflix und Amazon

Auf Netflix starten einige neue Serien-Staffeln. So soll die zweite Staffel von “Narcos: Mexiko” voraussichtlich im November starten. Selbes gilt für Staffel vier von “The Last Kingdom”. Freunde von “The Crown” können sich den 12. November vormerken, da kommt Staffel drei. Und bereits am 1. November läuft “Wir sind die Welle”, eine neue Netflix-Original-Produktion.

Bei Amazon starten sowohl die zweite Staffel von “Tom Clancy's Jack Ryan” (1. November) und Staffel vier von “The Man in the High Castle” (15. November).

VIDEO: Google im Visier der US-Justiz