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Neuer Streit um staatliche Chatkontrolle bei Whatsapp & Co.: Wie privat sind künftig noch unsere Nachrichten?

Sicherheit – im Falle der Verordnung gegen Kindesmissbrauch – von Kindern oder Privatssphäre? Eine schwierige Abwägung im Zusammenhang mit der Chatkontrolle der EU-Kommission. - Copyright: Florian Gaertner/Photothek via Getty Images
Sicherheit – im Falle der Verordnung gegen Kindesmissbrauch – von Kindern oder Privatssphäre? Eine schwierige Abwägung im Zusammenhang mit der Chatkontrolle der EU-Kommission. - Copyright: Florian Gaertner/Photothek via Getty Images

Im Mai 2022 hat die Europäische Kommission eine Verordnung vorgeschlagen, die Kommunikationsdienstleister wie Whatsapp, Signal oder Telegram verpflichtet, die Verbreitung von Online-Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern.

Nun hat der neue Gesetzentwurf eine Debatte um das Grundrechte auf Privatsphäre ausgelöst. Kinderschutz-Aktivisten sehen die Maßnahme als Mittel, um die Verbreitung von Kindesmissbrauch im Netz massiv zu reduzieren. Doch IT-Experten befürchten erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer. Wie die Bundesregierung in der Frage steht, bleibt noch offen.

Gesetz soll Weg für „Chatkontrolle“ freigeben

Für Diskussion sorgt die Verordnung „zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung der sexualisierten Gewalt gegen Kinder“. Damit will die Europäische Kommission Verpflichtungen für Kommunikationsdienstleister wie Whatsapp, Signal oder Telegram festlegen, um die Verbreitung von Online-Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Die Überprüfung umfasst dabei mehrere Schritte.

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  1. Risikobewertung: Kommunikationsdienstleister sollen „ermitteln, analysieren und bewerten“, inwiefern ihre Dienste zum Zweck des Kindesmissbrauchs genutzt werden.

  2. Aufstellung von Behörden: Alle Mitgliedstaaten der EU sollen Behörden benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind. Außerdem soll ein „EU-Zentrum für Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ eingerichtet werden.

  3. Prüfung von Nachrichteninhalten: Das EU-Zentrum soll Technologien zur Verfügung stellen, die Inhalte von Chats überprüfen und personenbezogene Daten sammeln könnten. Damit sind Messengerdienste zur Aufdeckung, Meldung und Entfernung von sexuellem Kindesmissbrauch in ihren Chats verpflichtet.

Doch welche Technologien sollen eingesetzt werden? „Durch die technologieoffene Formulierung wäre der Inhalt von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten durch Maßnahmen des sogenannten ,Client-Side-Scannings’ zu analysieren“, erklärte die Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag, Tabea Rößner (Grüne), in einer Anhörung am Mittwoch.

So funktioniert Chatkontrolle

Durch die Methode „Client-Side-Scanning“ werden Dateien von einem Gerät durchsucht, um sicherzustellen, dass sie keine unerwünschten Inhalte enthalten. Diese Inhalte werden zuvor in einer Datenbank gespeichert. Erst wenn die Inhalte als sicher befunden werden, werden sie weiter verschickt oder verarbeitet. Diese Maßnahme wird oft unter dem Begriff „Chatkontrolle“ verstanden.

Experten und Thinktanks kritisieren den Vorschlag scharf

In IT-Expertenkreisen trifft die Verordnung auf Ablehnung. Es gebe hinsichtlich des „Client-Side-Scannings“ große Sorgen. „Zweifellos muss den Betroffenen von Kindesmissbrauch besser geholfen werden, die Chatkontrolle ist allerdings ein überbordender Ansatz, leicht zu umgehen und setzt an der völlig falschen Stelle an“, betont die Sprecherin des Chaos Computer Club, Elina Eickstädt. Diese Methode könne das Gegenteil einer ordentlichen Kontrolle erzeugen, „da die enormen Mengen an Falschmeldungen, die sich zwangsläufig ergeben werden, die Meldestrukturen überlasten“, so Eickstädt. Befürchtet werde, dass normale Nutzer von der Chatkontrolle von behördlichen Ermittlungen betroffen sein könnten. In einer Stellungnahme zu dem Thema bestätigt die Staatsanwaltschaft Köln, dass diese Gefahr „signifikant“ sei.

Es gibt auch Bedenken über die Grundrechte der Messenger-Nutzer. „Wir sehen eine Gefahr für die Privatsphäre von Messenger-Nutzer:innen durch den Gesetzesvorschlag“, erklärt der SPD-nahe Thinktank D64 in einem Statement. „Während das Brechen oder Umgehen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besonders problematisch ist, ist jede Form privater Kommunikation grundrechtlich geschützt“.

Starker Anstieg des Kindermissbrauchs im Netz sei ein Grund für strenge Maßnahmen

Anders sieht es Julia von Weiler, Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation Innocence in Danger: „Ich begrüße, dass man aus einer Risikoanalyse resultierend Wege finden soll, die Verbreitung von Kindesmissbrauch zumindest massiv zu reduzieren.“ Dies gehöre zur Kontrolle eines Deliktes: „Wenn ich danach suche, finde ich’s auch“. Es gehe vor allem darum, mehr gegen Kindesmissbrauch zu tun, als bisher getan werde.

Grund für härtere Maßnahmen sei unter anderem die zunehmende Anzahl der Fälle, in denen Kindesmissbrauch im Netz verbreitet wird. Laut einer Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik stieg 2021 die Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung solcher Abbildungen um 108 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Hinter diesen Abbildungen verbergen sich real existierende Kinder und Jugendliche, die nicht nur in diesen Abbildungen massiv leiden, sondern auch unter ihrer Verbreitung“, so von Weiler.

Ein Dilemma für die Koalition

Wie sich die Bundesregierung zum Vorhaben der EU-Kommission positioniert, ist unklar. Auch wenn die Ampel sich gegen das Scanning privater Kommunikation im Koalitionsvertrag ausspricht, liegt bisher keine konkrete Stellungnahme zur EU-Verordnung vor.

In einem Interview mit „Politico“ äußerte sich Verkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) kritisch: „Das ist, als ob man alle Wohnungen von Hamburg bis München durchsuchen würde. Dabei würde man mit Sicherheit Straftaten aufdecken. Aber das greift gleichzeitig sehr stark in Grundrechte ein und ist nicht verantwortbar.“

Auch der Grüne Digitalpolitiker Tobias Bacherle lehnt das EU-Vorhaben ab. Aus seiner Sicht liegt allerdings die Verantwortung beim Innenministerium (BMI) unter Führung der SPD: „Es ist deshalb längst überfällig, dass das BMI auf Grundlage des Koalitionsvertrags eine klare rote Linie gegen das Scannen verschlüsselter Kommunikation mittels Client-Side-Scanning zieht und sollte hier nun noch deutlich nachlegen.“ Ein Tweet vom Mittwochabend vom Account des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) ist eine ablehnende Haltung gegenüber dem Scanning abzulesen. Jedes Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erhöhe die Angriffsfläche und berge hohe Risiken, heißt es da.

Seit neun Monaten wird in Brüssel verhandelt – vor allem mit der Stimme des Innenministeriums. Allerdings sei es nach einem Treffen zwischen den Koalitionspartnern über das Thema zu keiner Einigung gekommen, wie „Netzpolitik“ berichtet. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) steht damit unter Druck: „Es ist insbesondere die Aufgabe von Nancy Faeser als Verfassungsministerin, die Grundrechte und die Demokratie in Deutschland zu verteidigen“, heißt es im Statement von D64.

Laut „Tagesspiegel“-Informationen soll nun ihr Ministerium einen Entwurf zur Stellungnahme der Bundesregierung verfasst haben. Demnach wolle die Regierung unter anderem „Client-Side-Scanning“ auf dem Endgerät der Messengerdienst-Nutzer ausschließen. Auf eine Anfrage von Business Insider gab es keine Antwort vom Innenministerium.