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Ein neuer Standard für die Finanzberatung

In Berlin bastelt ein Arbeitskreis aus Politikern, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis an einem neuen Standard (Other OTC: SNDH - Nachrichten) für die Finanzberatung.

Neben der Niedrigzinspolitik der Zentralbanken und ihren Folgen beschäftigt die Finanzindustrie vor allem ein Thema: Regulierung. In den vergangenen Jahren ist bereits Einiges auf den Weg (Sao Paolo: R2:WEGE3S.SA - Nachrichten) gebracht worden, darunter die neuen MiFiD II-Richtlinien.

Ein wichtiges Ziel von MiFiD II ist ein höherer Verbraucherschutz in der Finanzberatung. Um die Details streiten sich auf europäischer Ebene die beteiligten Politiker und die Experten aus der Finanzwirtschaft seit Jahren. Die Anwendung der umfangreichen Regelwerke in der Praxis gilt als schwierig. Der Stichtag zur Umsetzung in nationales Recht wurde deshalb zuletzt auf den 3. Juli 2017 und für die Anwendung auf den 3. Januar 2018 verschoben.

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DIN ergänzt MiFID

Doch es geht auch weniger kompliziert. Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) zeigt eine Initiative des Instituts für Finanznorm (Defino), das sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Finanzberatung in Deutschland zu standardisieren und in einer DIN-Spezifikation festzuschreiben. Das Ziel: Finanzberater sollen ihre Kunden nach einem vorgegebenen Katalog zu ihrer finanziellen Situation befragen. Die Prioritäten für wichtige und weniger wichtige Finanzprodukte sind dabei klar definiert. So soll verhindert werden, dass Berater unwichtige Gimmicks in den Vordergrund schieben und damit vertuschen, dass sie Kunden gleichzeitig bei wichtigen Vermögensentscheidungen oder Versicherungsleistungen teure Produkte unterjubeln.

Antreiber der DIN Initiative ist der Defino-Gesellschafter und -Geschäftsführer Dr. Klaus Möller. „Die Finanzberatungsbranche leidet unter einer überbordenden und zudem völlig überflüssigen Komplexität. Verbraucher haben heute keine Chance mehr, aus den Tausenden von Tarifmerkmalen ihnen angebotener Versicherungsprodukte die wirklich wichtigen heraus zu selektieren“, begründet Möller die Initiative. Durch die neue DIN Spezifikation sollen Verbraucher in Zukunft leicht erkennen können, welche Produkte die tatsächlich notwendigen und sinnvollen Tarifmerkmale enthalten – und welche nicht.

Vorbilder aus dem eigenen Hause

Aktuell soll ein allgemeiner Standard für die Finanzberatung nach DIN erarbeitet werden. In dem Arbeitskreis sitzen Vertreter aus der Politik, Mitarbeiter von Stiftung Warentest und der Verbraucherrat, eine im DIN angesiedelte Einrichtung des Bundeswirtschaftsministeriums. Beteiligt sind zudem nahezu alle wichtigen Akteure des Finanzmarktes: Kreditinstitute wie die Deutsche Bank (London: 0H7D.L - Nachrichten) und die Commerzbank (Xetra: CBK100 - Nachrichten) , Versicherer wie die Allianz (Hannover: ALVN.HA - Nachrichten) und die Zurich, Vermittler wie die OVB und Formaxx. Hinzu kommen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Die Beteiligten haben mittlerweile Erfahrung mit der Normierung von Finanzberatung: Denn für die Finanz- und Vermögensanalyse sind DIN-Spezifikationen bereits erstellt: In den vergangenen drei Jahren hat ein Arbeitskreis mit ähnlicher Zusammensetzung am Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin die DIN-Spezifikation 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“ und die DIN-Spezifikation 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“ auf den Weg gebracht.

Der Geist, der Gutes will

So sehr die DIN-Spezifikationen ein gutes Beispiel sind, wie sinnvolle Standards gesetzt werden können, sollte allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass Möller die Initiative nicht ohne Eigennutz auf den Weg gebracht hat: Das Institut für Finanznorm zertifiziert und vertreibt Finanzsoftware, die nach dem Regelwerk von DEFINO Deutsche Finanz Norm arbeitet.

(MvA)