Neuer Monat, neue Regeln: Das ändert sich ab Oktober 2021
Es wird immer kälter, früher dunkel und später hell. Ja, der Oktober steht vor der Tür. Mit dem 10. Monat des Jahres kommt auf uns auch so manche Neuerung zu. Wir verraten, was sich ab Oktober ändert.
Kostenlose Corona-Tests nicht mehr für alle
Wer sich auf eine Corona-Infektion testen will, kann das noch kostenfrei tun. Dieses Angebot endet im Oktober. Ab dem 11. des Monats müssen die meisten Menschen einen Covid-19-Test selbst bezahlen. Zu den Ausnahmen gehören Menschen, die sich nicht testen lassen können, und Kinder unter 12 Jahren. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere können bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen.
Verdienstausfall für Ungeimpfte
Ab Oktober werden in weiteren Bundesländern ungeimpfte Beschäftigte, die sich in Quarantäne begeben müssen, keinen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls haben. In Baden-Württemberg gilt die Regelung schon seit Mitte September, in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird sie ab 11. Oktober umgesetzt. In anderen Bundesländern wie Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es ähnliche Überlegungen. Spätestens ab 1. November soll sie Medienberichten zufolge bundesweit in Kraft treten.
Steuererklärung bis 31. Oktober
Corona hat auch das Steuerwesen durcheinandergewirbelt. Aufgrund der Pandemie kann dieses Jahr die Einkommenssteuererklärung für 2020 drei Monate später als üblich, nämlich bis 31. Oktober eingereicht werden. Allerdings gilt das nur für die "nicht beratenen Fälle", wie es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums heißt. Wer sich bei der Steuererklärung beraten lässt, hat bis 31. Mai 2022 Zeit.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Am 1. Oktober fällt der Startschuss für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt reichen Versicherte ihre Krankmeldung nicht mehr selbst bei der Krankenkasse ein. Stattdessen übermittelt der behandelnde Arzt den Nachweis. Ab 1. Juli 2022 werden auch die Arbeitgeber in digitaler Form über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters informiert, bis dahin erhalten sie weiter den typischen "gelben Schein".
Neue Krankenkassen-Leistungen
Ab 1. Oktober haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf drei neue Leistungen ihrer Krankenkassen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss in einer am 28. September veröffentlichten Pressemitteilung erklärt. 1. Versicherte ab 35 Jahren können sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen. 2. Die Früherkennungsuntersuchung Neugeborenen-Screening umfasst auch die spinale Muskelatrophie und die Sichelzellkrankheit. Damit könne zukünftig schneller mit der Behandlung eines Kindes begonnen werden, so der G-BA. 3. Kassenpatienten können Gruppentherapien in Anspruch nehmen und entscheiden, ob eine solche Behandlungsmethode für sie in Frage kommt.
Winterreifenzeit
Der Winter steht vor der Tür. Für alle Autofahrer heißt das: Es ist Winterreifenzeit. "Von O bis O", lautet hierzu eine Faustregel, die auch der ADAC als "groben Hinweis" gelten lässt. Rechtlich hat die Eselsbrücke jedoch keinen Halt. Sie besagt: Mit Winterreifen sollte von Oktober (das erste O) bis Ostern (das zweite O) gefahren werden.
Zeitumstellung
Im Oktober wird wieder an der Uhr gedreht. Diesmal werden die Zeiger in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober verstellt. Nur in welche Richtung? Auch dieses Jahr wird diese Frage so manchen Menschen beschäftigen. Antwort: Sie wandern rückwärts. Um 3:00 nachts ist es schlagartig wieder 2:00 Uhr. Eine Stunde wird uns also geschenkt. Morgens wird es früher hell, abends früher dunkel.