Neue Rechte, neue Pflichten: Das ändert sich für Verbraucher ab März 2020
Ab März müssen Verbraucher wieder mit neuen Gesetzen Vorlieb nehmen. Einige zielen darauf, das Leben von Betroffenen zu erleichtern. Andere nehmen die Menschen stärker in die Pflicht. Wir zeigen, was sich ändert.
Impfpflicht gegen Masern
Mit der Impfpflicht gegen Masern tritt zum 1. März eines der umstrittensten neuen Gesetze in Kraft. Eltern müssen dann für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in Kita, Kindergarten oder Schule eine Impfung gegen die ansteckende Infektionskrankheit vorweisen. Das Gesetz gilt auch für Personen, die in medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, darunter Lehrer, Erzieher und medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Geflüchtete stehen in der Pflicht. Sie müssen spätestens vier Wochen nach Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft gegen Masern geimpft sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Einwanderungsgesetz für Fachkräfte
Ebenfalls ab dem 1. März gilt das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Die Verordnung soll Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU die Einwanderung nach Deutschland erleichtern. Bei Personen mit einer beruflichen, d.h. nicht-akademischen Ausbildung entfällt die so genannte Vorrangprüfung. Das heißt, es wird nicht mehr geprüft, ob für so genannte "Engpassberufe" eine Bewerberin oder Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Menschen mit einer akademischen Ausbildung können auch nicht-akademischen Berufe ausüben. Voraussetzung für beide Gruppen: Die jeweilige Fachkraft muss eine anerkannte Qualifikation und einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen und nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist. Fachkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung müssen zudem über Deutschkenntnisse verfügen, die der "angestrebten Tätigkeit entsprechen".
Krankenkassen zahlen Spurensicherung nach Sexualdelikten
Opfer von Sexualdelikten müssen die Kosten für die Spurensicherung selbst tragen. Ab dem 1. März gehört das zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Auch die Kosten für Laboruntersuchungen zum Nachweis von K.O.-Tropfen werden die Krankenkassen ab März begleichen.
Verbot von Blitzer-Apps
So genannte Blitzer-Apps, die Autofahrer vor Verkehrsüberwachungsanlagen warnen, sind seit geraumer Zeit verboten. In der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird das Verbot "nochmal deutlich klargestellt", heißt es vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Darin wird "ausdrücklich festgeschrieben", das Autofahrer Blitzer-Apps etwa auf Smartphones oder in Navigationssystemen während der Fahrt nicht verwendet dürfen.
Verbot von Werbung für Schönheits-OPs für Kinder
Das Bundesgesundheitsministerium hat das Werbeverbot für Schönheitsoperationen bei Kindern und Jugendlichen verschärft. Bisher waren solche Werbungen nur untersagt, wenn sie sich "ausschließlich oder überwiegend" an Kinder unter 14 Jahren richtet. Mit der Gesetzesänderung wird ab März jegliche Werbemaßnahme unterbunden, auch solche auf sozialen Netzwerken. Das Gesetz sei "praktizierter Jugendschutz", sage Gesundheitsminister Jens Spahn im Oktober 2019 dem Tagesspiegel. Das Signal der Gesellschaft an junge Menschen müsse sein: "Du bist ok, genauso wie Du bist."
Wiederholungsrezept
Im März tritt auch das Gesetz zum so genannten Wiederholungsrezept in Kraft. Chronisch kranke Menschen brauchen dann nicht jedes Mal zum Arzt gehen, wenn sie ein neues Medikament benötigen. Vielmehr dürfen Apotheken auf ein und dasselbe Rezept das verordnete Arzneimittel bis zu drei Mal ausgeben. Die Wiederholungsrezepte müssen gesondert gekennzeichnet sein. Die Gültigkeitsdauer legt der Arzt fest. Tut er das nicht, ist das Rezept automatisch drei Monate lang gültig.
Neue Umzugspauschale
Ab dem 1. März können Menschen, die umziehen, eine höhere Umzugspauschale geltend machen. Für Verheiratete und Alleinerziehende steigen die steuerlich absetzbaren Umzugskosten von 1.622 auf 1.639 Euro. Für jedes weitere Familienmitglied gibt es 361 statt 357 Euro. Ledige bekommen 820 Euro angerechnet, derzeit sind es noch 811 Euro. Die Pauschale richtet sich in erster Linie an Menschen, die berufsbedingt umziehen. Sie umfasst alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Suchen und Einrichten der neuen Wohnung stehen, etwa Anzeigen für die Wohnungssuche, Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung und Ummeldegebühren für Personalausweis, Pkw und Telefon.
VIDEO: So wirken Impfungen