Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.911,17
    -177,53 (-0,98%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.939,19
    -50,69 (-1,02%)
     
  • Dow Jones 30

    37.857,25
    -603,67 (-1,57%)
     
  • Gold

    2.340,70
    +2,30 (+0,10%)
     
  • EUR/USD

    1,0720
    +0,0020 (+0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.384,02
    -1.050,40 (-1,74%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.374,66
    -7,92 (-0,57%)
     
  • Öl (Brent)

    82,27
    -0,54 (-0,65%)
     
  • MDAX

    26.024,26
    -321,81 (-1,22%)
     
  • TecDAX

    3.266,32
    -33,28 (-1,01%)
     
  • SDAX

    14.021,83
    -185,80 (-1,31%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.077,12
    +36,74 (+0,46%)
     
  • CAC 40

    8.019,93
    -71,93 (-0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.443,74
    -269,01 (-1,71%)
     

Neue Quarantäne-Regeln: Was jetzt künftig gilt

Bund und Länder haben am Freitag auf einem gemeinsamen Corona-Gipfel neue Quarantäneregeln beschlossen. Hintergrund ist die weitere Verbreitung der Omikron-Variante, die zwar nach gegenwärtigem Erkenntnisstand zu einem milderen Verlauf führt, aber deutlich mehr Menschen infiziert. Die Sorge dabei ist, dass aufgrund einer hohen Anzahl gleichzeitig infizierter Menschen die Funktionsfähigkeit des Staates in der kritischen Infrastruktur nicht mehr gewährleistet wird.

Ab wann die neuen Regeln gelten, ist noch unklar. Da die Rechtsvorschriften nach dem Bund-Länder-Beschluss nun angepasst werden, wird es noch ein paar Tage dauern, bis sie in Kraft sind. Voraussichtlich gelten die Regeln erst ab Mitte oder Ende kommender Woche. Business Insider erklärt, was dann für euch gilt.

Wenn man selbst mit Corona infiziert ist

Generell gilt: Ihr müsst in Isolation für zehn Tage. Nach sieben Tagen könnt ihr euch aber durch einen PCR-Test oder vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Schnelltest freitesten. Der Schnelltest muss jedoch in einem Testzentrum erfolgen. Diese allgemeine Regel gilt auch für Schul- und Kita-Kinder.

WERBUNG

Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte in bestimmten Berufen: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet, kann sich nach sieben Tagen freitesten – allerdings ausschließlich mit einem negativen PCR-Test. Zuvor müssen Betroffene 48 Stunden symptomfrei sein.

Wenn man nicht infiziert, aber eine Kontaktperson ist

Generell gilt: Ihr müsst für zehn Tage in Quarantäne. Auch hier könnt ihr euch nach sieben Tagen durch einen PCR- oder vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Schnelltest freitesten. Der Schnelltest muss jedoch in einem Testzentrum erfolgen.

Auch hier eine Besonderheit: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet, kann sich bereits nach fünf Tagen freitesten – allerdings ausschließlich mit einem negativen PCR-Test. Zuvor müssen Betroffene 48 Stunden symptomfrei sein. Gleiches gilt für Schul- und Kita-Kinder.

Wer gar nicht mehr in Quarantäne oder Isolation muss

Ausnahmen von der Quarantäne gibt es ausschließlich für Kontaktpersonen, nicht für Infizierte. Vier Gruppen von Kontaktpersonen sind von der Quarantäne ausgenommen:

Geboosterte: Wer geboostert ist, also drei Impfungen erhalten hat.

Frisch doppelt Geimpfte: Wichtig: Die zweite Schutzimpfung liegt weniger als zwei Monate zurück

Genesene: Das Ende der Erkrankung liegt weniger als zwei Monate zurück.

Geimpfte Genesene: Die erste Impfung nach der Genesung liegt weniger als zwei Monate zurück.

Wer die neuen Regeln kontrolliert

Das soll wie bisher eigentlich das Gesundheitsamt übernehmen. Es ordnet entsprechende Maßnahmen an. In der Praxis sind die Ämter jedoch vielfach mit der Kontaktnachverfolgung überfordert. Umso wichtiger ist das persönliche Verantwortungsbewusstsein, wenn man betroffen ist.