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Neue Corona-Quarantäneverordnung für Einreisen ab 15. Oktober

BERLIN (dpa-AFX) - Zeitgleich mit einer für den 15. Oktober geplanten Einführung einer digitalen Anmeldung für nach Deutschland einreisende Menschen sollen die Bundesländer neue Quarantäne-Regeln beschließen. Anmelden muss sich über das neue Online-Portal demnach nur, wer sich vorher in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat.

Die neue Teststrategie für Einreisende "wird auf der Basis einer neuen Rechtsgrundlage eingeführt", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Hierfür erarbeitete das Ministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium eine neue Musterquarantäneverordnung, die dann jeweils von den Ländern in eigener Verantwortung in Kraft gesetzt werden müsse. "Die digitale Einreiseanmeldung wird aus diesem Grund ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt - am 15. Oktober - eingeführt".

Nach dpa-Informationen erhält, wer seine Angaben in dem Portal eingibt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle - etwa am Flughafen durch die Bundespolizei - vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.

Um zu garantieren, dass alle Gesundheitsämter bis Mitte Oktober technisch in der Lage sein werden, die Daten auf einem sicheren Weg zu erhalten, soll es neben einer VPN-Tunnel-Lösung übergangsweise auch eine Möglichkeit zum Datenabruf von einem sicheren Portal der Deutschen Post geben.

Die Bundesregierung hat Regionen in elf EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt nun vor Reisen dorthin. Darunter sind direkt an Deutschland grenzende Regionen in Tschechien und Österreich sowie die Hauptstädte Dänemarks, Portugals und Irlands - Kopenhagen, Lissabon und Dublin.