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Neue Corona-Hilfen der EU könnten bereits im Frühjahr fließen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die ersten Gelder aus dem europäischen Corona-Konjunkturprogramm könnten nach Einschätzung von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn bereits im zweiten Quartal des kommenden Jahres fließen. Voraussetzung sei aber, dass die Einigung zum EU-Finanzpaket für die kommenden sieben Jahre in den 27 Mitgliedstaaten so schnell wie möglich ratifiziert werde, sagte der Österreicher am Dienstagabend nach dem Anschluss von Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und Regierungsvertretern in Brüssel. Nach derzeitigem Stand müssten dazu in 23 Ländern auch nationale Parlamente befasst werden.

"Ich hoffe, dass wir gegen Ende des zweiten Quartals oder vielleicht schon während des zweiten Quartals nächsten Jahres damit beginnen können", erklärte Hahn zur Auszahlung der ersten Mittel.

Deutschland könnte nach im September veröffentlichten Schätzungen 7,27 Prozent der Zuschüsse aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen. Dies entspricht rund 22,7 Milliarden der insgesamt 312,5 Milliarden Euro. Italien kann als wirtschaftlich besonders stark von der Pandemie betroffenes Land mit 65,5 Milliarden Euro rechnen, Spanien mit rund 59 Milliarden Euro.

Auf das schuldenfinanzierte Konjunkturprogramm hatten sich die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten im Juli bei einem Sondergipfel nach viertägigen Verhandlungen und massivem Streit geeinigt. Es umfasst zudem weitere Gelder für Zuschüsse in Höhe von 77,5 Milliarden Euro. Zudem können auch noch Kredite in Höhe von 360 Milliarden Euro vergeben werden. Insgesamt ist das Paket damit 750 Milliarden Euro schwer. Das Geld dafür soll von der EU-Kommission am Kapitalmarkt aufgenommen werden.

Mit Spannung wird derzeit vor allem erwartet, ob Ungarn und Polen die notwendigen Entscheidungen für das Finanzpaket unterstützen. Sie hatten zuletzt mit einer Blockade gedroht, sollte ein neues Verfahren zur Bestrafung von bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU eingeführt werden. Ein bereits von anderen Mitgliedstaaten und dem Europaparlament ausgehandelter Mechanismus sieht vor, dass erstmals in der Geschichte der Europäischen Union EU-Gelder in großen Stil wegen Rechtsstaatlichkeitsverstößen gekürzt werden könnten. Er kann per Mehrheitsbeschluss gegen den Willen von betroffenen Staaten beschlossen werden.