Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 25 Minuten
  • Nikkei 225

    37.693,63
    -766,45 (-1,99%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.026,52
    -2.262,70 (-3,63%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,65
    -38,45 (-2,70%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Neu im Juni: Änderungen für Ausbildungsbetriebe, Google-Nutzer, Garten-Freunde und intersexuelle Kinder

Ein Auszubildender im Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie.
Ein Auszubildender im Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie.

Ausbildungsplätze, geschlechtsangleichende Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern und ein BGH-Urteil für Gartenbesitzer – der Juni kommt und mit ihm einige Änderungen sowie neue Gesetze. Hier bekommt ihr einen Überblick, welche neuen Regelungen ab dem kommenden Monat gelten:

Ausbildungsbetriebe erhalten höhere Fördergelder

Betriebe, die trotz großer coronabedingter Probleme ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausbauen, können vom 1. Juni an bis zu 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz und damit doppelt so viel wie bisher bekommen. In den Genuss kommen Betriebe, die maximal 499 Mitarbeiter haben - statt bisher 249 Mitarbeiter.

Urteil zu häufigen Nachbarschaftsstreitigkeiten

Ärger am Gartenzaun beschäftigt die Gerichte immer wieder. Am 11. Juni verkündet der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zu der grundsätzlichen Frage, ob Grundstücksbesitzer überhängende Zweige auch dann abschneiden dürfen, wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück abzusterben droht. In dem Fall aus Berlin geht es um eine rund 40 Jahre alte Schwarzkiefer. Die Eigentümer der Kiefer wollen dem Nachbarn gerichtlich verbieten lassen, von dem Baum weiter Äste abzuschneiden.

Neues Gesetz zu geschlechtsangleichenden Operationen an intersexuellen Kindern

Die Eltern von intergeschlechtlichen Kindern dürfen keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Juni sind Behandlungen verboten, die das körperliche Erscheinungsbild eines Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts angleichen sollen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird. Schätzungen gehen von etwa 160 000 Menschen in Deutschland aus, die mit nicht eindeutig ausgebildeten Geschlechtsmerkmalen geboren wurden.

Neue Bundesstiftung für Gleichberechtigung

Eine neue Bundesstiftung mit Sitz in Berlin soll sich künftig für den Abbau von Benachteiligungen von Frauen in Deutschland einsetzen. Die "Bundesstiftung Gleichstellung" soll informieren, Forschungsaufträge vergeben und Verwaltung und Verbände bei der Gleichstellung beraten. Wenn das Gesetz zur Stiftungsgründung Anfang Juni in Kraft tritt, kann sich der Stiftungsrat konstituieren und die Gründung der Stiftung auf den Weg bringen.

Kein unbegrenzter Foto-Speicher bei Google mehr

Google schafft den unbegrenzten Speicherplatz in seinem Foto-Dienst ab. Bisher konnte man bei "Google Photos" Bilder in reduzierter Qualität - der Konzern nennt das "High Quality" statt "Original" - uneingeschränkt in die Cloud hochladen. Vom 1. Juni an werden sie beim Gratislimit von 15 Gigabyte mitgezählt. Wer es erreicht, muss Speicherplatz dazukaufen. Nutzer von Googles Pixel-Smartphones sind ausgenommen.

dpa