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Nestlé ist wegen der Kitkat-Form im Visier von EU-Gutachtern

KitKat
KitKat

Das EU-Amt für geistiges Eigentum muss nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters erneut prüfen, ob die Form des Kitkat-Riegels weiter als eigene Marke geschützt bleiben darf. Der Hersteller Nestlé habe keine hinreichenden Beweise für die Unterscheidungskraft der Marke vorgebracht, sagte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet, am Donnerstag in Luxemburg.

Das Amt (EUIPO) hatte das Produkt Kitkat 4 Finger auf Antrag von Nestlé 2006 als Unionsmarke eingetragen, ihm also EU-weit Unterscheidungskraft zugesprochen. Mitte Dezember 2016 stellte das EU-Gericht nach einer Klage des Konkurrenten Mondelez diese Entscheidung infrage: Es fehle der Beweis, dass die dreidimensionale Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern als eigene Marke erkannt werde. Dies sei nur in einigen — etwa in Deutschland und Frankreich — der Fall.

Nestlé konnte die Unterscheidbarkeit der Marke nicht nachweisen

Nestlé, das EUIPO und Mondelez fochten das Urteil an. Nestlé und das Amt beschwerten sich darüber, dass der Markennachweis in jedem einzelnen EU-Staat erbracht werden müsse. Mondelez hingegen kritisierte die Entscheidung des Gerichts, weil Nestlé die Unterscheidbarkeit der Marke in einigen Ländern nicht nachweisen konnte.

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