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Wie Sie Negativzinsen vermeiden

Düsseldorf (dpa/tmn) - Erhebt ein Geldinstitut Negativ- oder Strafzinsen, bedeutet dies für Kunden: Sie müssen dafür zahlen, dass sie viel Geld auf ihrem Konto bunkern - statt wie früher dafür Zinsen zu kassieren. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.

Die Banken können solche Verwahrentgelte jedoch nicht über die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einführen, erklären die Verbraucherschützer. Dies sei nur über eine individuelle Vereinbarung möglich.

Wer zu einem persönlichen Gespräch von seiner Bank eingeladen wird, sollte entsprechende Unterlagen nicht voreilig unterschreiben, so der Rat. Besser: Sie in Ruhe zu Hause prüfen.

Die Verbraucherschützer geben drei Tipps:

1. Verhandlungsspielraum erkennen und nutzen

Unter Umständen gibt es Verhandlungsspielraum, etwa über die Höhe des Schwellenwerts. Zur genauen Ausgestaltung der Vereinbarung könne etwa ein Anwalt Betroffene beraten.

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Ebenso sei denkbar, dass Institute verhandlungsbereit sind, wenn hohe Beträge nur vorübergehend auf dem Konto liegen - etwa eine gerade ausgezahlte Lebensversicherung.

2. Geld anders anlegen

Dann wäre eine Lösung des Problems: das Geld in andere Anlageprodukte stecken. Dabei sollten Betroffene auf Risiken und versteckte Kosten achten, und nicht übereilt wechseln, nur um Negativzinsen zu vermeiden.

Wichtig sei eine unabhängige, gute Beratung. Denn eine schlechte Anlageberatung oder versteckte Kosten in neuen Produkten könnten unterm Strich teurer als ein Verwahrentgelt sein, so die Verbraucherschützer.

3. Bank wechseln oder Vermögen umschichten

Weitere Möglichkeiten: Die Bank komplett wechseln oder das eigene Vermögen auf unterschiedliche Institute verteilen. Auch hier sollten Verbraucher auf Mehrkosten achten - etwa mehrfache Kontoführungsgebühren. Und berücksichtigen, dass viele Banken bei Neukunden ebenfalls Negativzinsen verlangen.