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Namensaktie

Namensaktien sind Aktien, die auf den Namen eines bestimmten Aktionärs ausgestellt sind. Vom Unternehmen wird ein zentrales Aktienregister geführt, in dem die Aktionäre eingetragen sind. Nur wer im Aktienregister eingetragen ist, gilt als Aktionär. Werden Namensaktien verkauft, so ist zur Übertragung der Rechte auf einen neuen Aktionär ein sogenanntes Indossament notwendig. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Übertragungsvermerk auf der Aktienurkunde.

Eine Sonderform der Namensaktien sind die sogenannten vinkulierten Namensaktien. Dabei handelt es sich um Namensaktien, die nur mit der Zustimmung der Aktiengesellschaft auf einen neuen Eigentümer übertragen werden können. Im Falle vinkulierter Aktien hat das Unternehmen also Einfluss auf die eigene Aktionärsstruktur und kann beispielsweise feindliche Übernahmen verhindern.

Namensaktien sind in Japan und den USA verbreitet. In Deutschland sind die meisten Aktien aber Inhaberaktien. Bei Inhaberaktien wird kein zentrales Register über die Eigentümer der Aktien geführt. Jede Aktiengesellschaft muss in ihrer Satzung regeln, ob es sich bei den Aktien um Inhaber-, Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien handelt. Dabei können sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien sowie Teilmengen davon als Inhaber-, Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien ausgestaltet sein.