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Name ändern: Kaiser statt Meier

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Eine Namensänderung ist einfacher, als mancher denkt. Finanztest erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, einen ungeliebten Vor- oder Nachnamen loszuwerden und wie man dabei am besten vorgeht. Zudem tritt ab 18. November ein neues Gesetz in Kraft, nach dem jeder die Reihenfolge seiner Vornamen beliebig ändern kann.Nachname

Ob Vor- oder Nachname – wer seinen Namen ändern will, muss dafür einen guten Grund vorbringen. Doch davon gibt es reichlich. Etwa wenn ein Name zu Verwechslungen führen kann. Dafür könne es schon ausreichend sein, wenn zwei Familien in einem Mietshaus den gleichen Namen tragen und das etwa zu Schwierigkeiten führe, weil gegen eine Partei eine Zwangsvollstreckung laufe oder E-Mails in der Firma den Empfänger wegen Namensgleichheiten nicht erreichen, berichtet das Verbrauchermagazin Finanztest in seiner kommenden Novemberausgabe.

Sehr häufige Namen wie etwa Müller, Meier, Lehmann, Krause oder Schulze würden beispielsweise als änderungswürdig gelten. Auch könne ein Kind nach dem Tod des Vaters den Geburtsnamen der Mutter annehmen. Ganz ohne Probleme ließen sich auch Namen ändern, die den Träger ins Lächerliche ziehen, wie etwa Käse, Fick, Kotzig oder Schweinebraten sowie solche, die zu Wortspielen verleiten. Ebenfalls könne die Schreibweise eines Namens ein Änderungsgrund sein, wenn ein „ß“ durch „ss“ ersetzt werden solle.

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Neues Recht für Vornamen

Für Vornamen gilt ab 18. November 2018, dass jeder die Reihenfolge seiner Vornamen beliebig ändern kann. „Nach deutschem Recht sind alle Vornamen gleichberechtigt und die Reihenfolge der Vornamen ist keine Rangfolge. Der Namensträger entscheidet selbst, welchen Namen er im Alltag benutzt; es gibt keine Unterstreichung mehr“, erklären die Experten von Finanztest.

Soll ein Vorname komplett geändert werden, braucht es eine schlüssige Begründung. So habe es in der Vergangenheit häufig Antragsteller gegeben, die Osama oder Adolf hießen und diesen Namen ändern wollten. Markus Hellwig vom Standesamt in Berlin-Zehlendorf rät: „Ich empfehle vor Antragstellung unbedingt die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. Das erspart den Antragstellern Kosten und Mühen und mir auch, wenn ich schon am Telefon darlegen kann, warum ‚Prinzessin Leia‘ als Vorname in dieser Kombination nicht gehen wird.“ Ansprechpartner für die Vornamenswahl ist die Gesellschaft für deutsche Sprache. Sie führt eine Vornamen-Datenbank mit mehr als einer Million Namen und steht Eltern, Standes- und Bürgerämtern gleichermaßen beratend zur Seite.

Zeit- und Kostenaufwand bedenken

Ein wenig Geduld sollten Antragsteller bei der Namensänderung mitbringen. Denn je nach Auslastung des Amtes könne es zwischen wenigen Monaten bis zu eineinhalb Jahren dauern, bis ein Bescheid komme. Und günstig ist die Änderung ebenfalls nicht. Bei der Änderung eines Vornamens können je nach Aufwand bis zu 225 Euro Gebühr veranschlagt werden, ein geänderter Nachname kann mit bis zu 1.022 Euro zu Buche schlagen. Hinzu kommen noch Folgekosten für die Änderung von zum Beispiel Personalausweis und Reisepass.

Grundsätzlich raten die Finanztester bei der Antragstellung besonderen Wert auf die Begründung der Namensänderung zu legen: „Ihre Begründung ist Kern des Antrags auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Notieren Sie Ihre persönlichen Gründe auf einem separatem Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.“

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Namen ändern“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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