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Nahles hält an Solidarrente fest

Die Arbeitsministerin hofft immer noch, die umstrittene Mindestrente für langjährig Versicherte vor der Wahl durchs Parlament zu bringen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Legislaturperiode bereits gescheitert.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gibt nicht auf. Die Rentenangleichung Ost hat sie gegen anfängliche Widerstände aus der Union und dem Kanzleramt durchgebracht, jetzt will sie auch die letzte im Koalitionsvertrag verabredete Reform: Die Einführung einer Solidarrente für langjährig Versicherte.

Sie halte weiterhin an diesem Ziel fest, sagte Nahles am Dienstag bei einem Treffen mit Vertreten der Jugendorganisationen im Bundesarbeitsministerium. Das erfuhr das Handelsblatt aus Teilnehmerkreisen. Ziel der Solidarrente oder der Lebensleistungsrente ist es, langjährig Versicherten ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung im Alter zu garantieren. Ein erster Anlauf für eine solche Rentenleistung war in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert.

Viele in der Union haben das Projekt auch bereits für diese Legislaturperiode abgeschrieben. Nahles kündigte gleichwohl an, sie wolle weiter für ihr Konzept werben. Da die Beratungen mit der Union dazu nur sehr schleppend vorangehen, will sie das Thema beim nächsten Koalitionsausschuss erneut auf die Tagesordnung setzen. Die SPD-Ministerin hat das seinerzeit von ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) erarbeitete Konzept für eine Lebensleistungsrente gründlich umgemodelt. Vor allem will Nahles auf die bei von der Leyens Konzept noch vorgesehene jährliche Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Jeder, der mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann, soll mindestens eine Rente erhalten, die zehn Prozent über der regionalen Grundsicherung liegt.

Damit vermeide sie einerseits die unnötige Bürokratie der Bedürftigkeitsprüfung, an der die Solidarrente im ersten Anlauf vor allem gescheitert war, so Nahles. Andererseits werde ihr Konzept den von Region zu Region unterschiedlichen Lebenshaltungskosten gerecht, an denen sich die Höhe der Grundsicherung orientiert. Bei von der Leyens Rentenmodell hätte die Solidarrente in Städten wie Hamburg und München unterhalb der Grundsicherung gelegen. Das möchte Nahles mit ihrem Zuschlagsmodell nun vermeiden.

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Arbeitnehmer sollen Arbeitszeiten an Rentenversicherung melden

Allerdings kommt auch ihr Konzept nicht ohne jede Anrechnung anderer Einkommen aus. Partnereinkommen sollen zwar erst oberhalb des Eineinhalbfachen der Pfändungsgrenze (derzeit 1.600 Euro monatlich) angerechnet werden. Persönliches Einkommen neben der Renten wird ebenfalls erst oberhalb eines Freibetrages angerechnet. Das gleiche gilt für einen Riester-Vertrag oder eine Betriebsrente. Allerdings soll der anzurechnende Betrag nur einmal bei Beginn der Rentenzahlung ermittelt werden und nicht jedes Jahr neu überprüft werden. Profitieren würden von der Solidarrente am Anfang vor allem Teilzeitbeschäftigte. Auf Dauer sollen aber nur Arbeitnehmer einen Anspruch haben, die nach 40 Jahren Vollzeitarbeit in der Grundsicherung zu landen drohen.

Daher will Nahles die Arbeitgeber verpflichten, in Zukunft die Arbeitszeiten an die Rentenversicherung zu melden. Bislang weiß die Rentenversicherung nicht, ob ein kleiner Rentenanspruch durch ein Niedrigeinkommen entstanden ist, oder dadurch dass der Versicherte überwiegend nur einer Teilzeitarbeit nachgegangen ist. Nahles kündigte beim Rentengipfel mit den Vertretern politischen Jugendorganisationen an, dass sie beim nächsten Koalitionsausschuss einen neuen Anlauf machen wolle, um ihr Konzept doch noch durchzusetzen.

Die Jugendvertreter hatten in der Rentenpolitik freilich ganz andere Anliegen an die Arbeitsministerin. So machten sich die jungen Unternehmer bei dem Treffen vor allem für eine Koppelung der Altersgrenzen an die Lebenserwartung stark. „Auch die abschlagfreie Rente ab 63 muss zurückgenommen“, so der Rentenexperte des Verbandes René Bohn. Auch bei der Betriebsrentenreform, die derzeit im Bundestag beraten wird, sehen die jungen Unternehmer Nachbesserungsbedarf.

Hier ist geplant, Unternehmen in Zukunft von der Haftung für die Höhe der Betriebsrente zu befreien, wenn die Tarifvertragsparteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. „Wir sind der Meinung, dass Unternehme generell von der Haftung befreit werden sollten, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind“, so die stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Johanna Strunz. Nahles wies die Forderung nach einer Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung zurück. Dies werde der Lebenswirklichkeit vieler älterer Arbeitnehmer nicht gerecht. Sie plädierte stattdessen für eine weitere Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. Mit dem Flexi-Rentengesetz seien bereits Anreize zum länger Arbeiten gesetzt worden, sagte Nahles. Hier könne man ansetzen.