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Nachlassstundung für die Nord Stream 2 AG wird verlängert

ZUG (dpa-AFX) - Das Unternehmen hinter der russischen Gas-Pipeline Nord Stream 2 hat einen weiteren Aufschub für die Tilgung seiner Schulden bekommen. Damit ist eine Insolvenz vorerst weiterhin abgewendet. Das Kantonsgericht Zug in der Schweiz, wo die Nord Stream 2 AG ihren Sitz hat, gewährte dem Unternehmen eine Verlängerung der sogenannten Nachlassstundung bis zum 10. Januar 2023, wie aus einem Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Donnerstag hervorgeht.

Bei einer Nachlassstundung gewährt ein Gericht nach Angaben von Rechtsanwälten einem Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zunächst eine provisorische Stundung. Das Gericht erlasse gleichzeitig Maßnahmen, um den Erhalt von noch vorhandenem Vermögen sicherzustellen. Mithilfe des Sachwalters sollen die Aussichten auf einen Nachlassvertrag geprüft werden.

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht erstmals eine provisorische Nachlassstundung gewährt, die bis zum 10. September galt. Nun wurde diese Frist um weitere vier Monate verlängert.

Nord Stream 2 ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom <US3682872078> und hat ihren Hauptsitz in Zug gut 30 Kilometer südlich von Zürich. Die durch die Ostsee verlegte und fertig gestellte Pipeline sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Die Bundesregierung hatte das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf Eis gelegt. Die USA verhängten Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG und untersagten damit weitere Geschäfte mit dem Unternehmen.

Die Zuger Volkswirtschaftsbehörde hatte schon Anfang März von massiven Zahlungsschwierigkeiten infolge der gegen Nord Stream 2 verhängten Sanktionen und von einem bevorstehenden "Konkurs" gesprochen. Die gut 100 Mitarbeiter in Zug wurden zu dem Zeitpunkt entlassen.