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Nachbesserungsbedarf bei Antrag zu 'Cum-Ex'-Untersuchung

HAMBURG (dpa-AFX) -Rechtsexperten haben sich kritisch zu einem Antrag von CDU und Linken zur Erweiterung des Auftrags des "Cum-Ex"-Ausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft geäußert. Im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft äußerten sie am Freitag verfassungsrechtliche Bedenken zur Zulässigkeit des Antrags, mit dem die Opposition den Auftrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf die Behandlung der ebenfalls in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickten ehemaligen landeseigenen HSH Nordbank durch den SPD-geführten Senat erreichen will. Bisher beschränkt sich der Auftrag auf den "Cum-Ex"-Fall der Warburg Bank.

Ob es einen Anspruch der parlamentarischen Minderheit auf eine Auftragserweiterung in einem laufenden Ausschuss gebe, sei in der deutschen Rechtsprechung noch ungeklärt und in der Literatur umstritten, führten alle sieben Experten aus. Mehrheitlich sahen sie dies jedoch als gegeben an.

Unbestritten sei zumindest das Recht der Minderheit, die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zu erwirken, um Fragen zur HSH-Nordbank zu klären, hieß es. Zwei parallel laufende Ausschüsse könnten jedoch nicht im Interesse der Beteiligten liegen. Bedenken gab es zudem hinsichtlich der Bestimmtheit des im Antrag formulierten Untersuchungsauftrags und einzelner Begrifflichkeiten. Die Experten rieten zu Nachbesserungen und einer Überarbeitung des Antrags.

Die Bürgerschaft hatte den Antrag von CDU, Linken und der Einzelabgeordneten Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) zur Prüfung an den Verfassungsausschuss überwiesen, um die Zulässigkeit zu prüfen. Anfang Oktober will er eine Bewertung der Expertenanhörung vornehmen und der Bürgerschaft eine Empfehlung geben.