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Musterkläger gegen Porsche im Dieselskandal steht fest

Porsche-Aktionäre verloren durch den Dieselskandal bei VW viel Geld. Ob ihnen Schadensersatz zusteht, wird stellvertretend ein Pensionsfonds klären.

Hat die Volkswagen-Mutter rechtzeitig über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert? Foto: dpa
Hat die Volkswagen-Mutter rechtzeitig über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert? Foto: dpa

Die Affäre um manipulierte Dieselfahrzeuge hat für den Volkswagen-Konzern ein teures Nachspiel. Nach den Autobesitzern verlangen auch die Investoren Schadensersatz. Die VW-Mutter, die Porsche SE (PSE), wird nun gesondert vor Gericht gezogen.

Dabei geht es um die Frage, ob die PSE rechtzeitig über die finanziellen Folgen des Dieselskandals bei ihrer Tochter Volkswagen (VW) informiert hat. Die Porsche-Aktionäre bezweifeln dies. Ein spezielles Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart soll darüber Gewissheit bringen.

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Wie das OLG Stuttgart am Montag mitteilte, wurde in dem Prozess nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) ein britischer Investor als Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kp 2/17). Bei dem Investor handelt es sich um den Wolverhampton City Council Pension Fund. Mit dem Beginn der mündlichen Verhandlung sei aufgrund diverser Fristen für Stellungnahmen allerdings nicht vor kommendem Frühjahr zu rechnen.

Das OLG Stuttgart hatte die Eröffnung eines eigenen Musterverfahrens zunächst abgelehnt und auf das schon laufende Kapitalmusterverfahren des Sparkassen-Fondshauses Deka Investments gegen VW vor dem OLG Braunschweig verwiesen (Az. 3 Kap 1/16). Der Bundegerichtshof entschied jedoch im Sommer, dass auch in Stuttgart ein Verfahren geführt werden muss (Az.: II ZB 10/19). Denn in Braunschweig ginge es um die Verletzung der Publizitätspflichten durch die VW AG, in Stuttgart um die der PSE.

Seit 2007 hatte VW Dieselmotoren einiger Fahrzeuge manipuliert, um den Stickoxidausstoß geringer erscheinen zu lassen, als er wirklich war. Am 22. September 2015 veröffentlichte der Autobauer eine Ad-hoc-Meldung, wonach weltweit rund elf Millionen Pkws eine illegale Abschaltvorrichtung aufwiesen, weshalb der Konzern rund 6,5 Milliarden Euro an Rückstellungen bildete.

Porsche SE und VW weisen Vorwurf zurück

Am selben Tag veröffentlichte die PSE eine Ad-hoc-Meldung zum selben Sachverhalt und teilte mit, dass aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung an VW ein ergebnisbelastender Effekt zu erwarten sei. Daraufhin brachen die Aktienkurse der Stamm- und Vorzugsaktien von VW und PSE ein.

Die Kläger sind der Ansicht, dass die PSE, die Hauptaktionärin von VW ist, sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert habe. Die PSE weist den Vorwurf ebenso wie Volkswagen selbst zurück.

„Zusätzlich wird es im Rahmen des Porsche-Verfahrens um die Frage gehen, inwieweit dem Ex-VW-Chef Martin Winterkorn sein Wissen als VW-Vorstandsvorsitzender auch in seiner Position als Vorstandschef der Porsche SE zurechenbar ist“, ergänzt Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth, die den britischen Pensionsfonds vertritt.

Auch Anleihebesitzer schließen sich zusammen

Neben den Aktionären formieren sich mittlerweile auch die Anleihebesitzer von VW, um ebenfalls Schadensersatz aufgrund des Dieselskandals geltend zu machen. Sie argumentieren: Hätten die Marktteilnehmer von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst, hätten VW und verschiedene Tochtergesellschaften ihre Anleihen nicht zu so niedrigen Zinsen an den Markt bringen können. Eine Klage wird vorbereitet.

Ähnlich wie bei den Kapitalanlegermusterverfahren in Braunschweig und Stuttgart könnten sich die Prozesse noch über Jahre hinziehen. Das wollen aber auch die Investoren nicht. „Mit den verschiedenen Klagen wollen wir den Druck auf den Konzern erhöhen, auch mit den Investoren einen Vergleich zu erzielen“, erklärt Nieding.