Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Bank gescheitert
Durch den Dieselskandal verärgerte Autokunden von Mercedes müssen zunächst ihre Hoffnungen begraben, mit dem sogenannten „Widerrufsjoker“ ihr Dieselfahrzeug wieder loszuwerden. Mit der ersten Musterklage überhaupt wollte ein Verein den rechtlichen Weg dafür bereiten.
Doch die Stuttgarter Richter vom Oberlandesgericht wiesen die Musterfeststellungsklage aus formalen Gründen zurück: Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, stellvertretend für Verbraucher zu klagen, entschied das Stuttgarter OLG. Es war die erste der seit vergangenem November in Deutschland möglichen Musterklagen.
„Kommerzielle Klageindustrie“ verhindert
Sie eröffnet einem Verbraucherverband stellvertretend für viele Betroffene, die sich zuvor registriert haben, den Klageweg. „Der hier klagende Verein ist eine solche Einrichtung nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf. Weder habe der Verein belegen können, dass er mindestens 350 Mitglieder hat, noch dass er überwiegend beratend und aufklärend tätig ist, noch dass er die Klage nicht erhebt, um damit Gewinn zu erzielen (Az.: 6 MK 1/18).
Das Gericht habe sich allein an die Vorgaben des Gesetzes zu halten, die den Kreis der Klagebefugten ausdrücklich beschränken, um damit eine „kommerzielle Klageindustrie“ zu verhindern, betonte der Vorsitzende Richter. Ob es zu einer Revision vor dem Bundesgerichtshof kommt, ist offen.
Der Verein hatte gegen die Mercedes-Benz-Bank geklagt. Er hält die Widerrufsklauseln in deren Autokreditverträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Damit wäre die Widerspruchsfrist nie abgelaufen, und der Kunde könnte den Vertrag auch noch nach Jahren rückabwickeln.
Anwälte sprechen von einem „Widerrufsjoker“, wie es ihn schon bei Versicherungen und Kreditverträgen häufiger gegeben hat. Die Frage, ob die Klausel tatsächlich unzulässig ist, ist durch das neue Urteil nicht geklärt. Dies könnte allerdings in zahlreichen, noch anhängigen Einzelklagen nachgeholt werden.
Ein Sprecher der Mercedes-Bank zeigte sich zuversichtlich, dass die Widerrufsregeln dann auch einer inhaltlichen Überprüfung standhalten würden, und verwies auf die vorläufigen Einschätzungen des Gerichts im jetzt beendeten Musterverfahren. Zum Auftakt im Januar hatte der Vorsitzende Richter Mosthaf erkennen lassen, dass er die Klauseln für nicht zu beanstanden hält.