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Muss ich in Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen?

Die Arbeitswelt wandelt sich schnell: Eine Weiterbildung lohnt sich für Beschäftigte also fast immer.
Die Arbeitswelt wandelt sich schnell: Eine Weiterbildung lohnt sich für Beschäftigte also fast immer.

Weil Restaurants und Friseursalons schließen mussten, sind viele Beschäftigte derzeit in «Kurzarbeit null». Kann der Arbeitgeber sie dann zu einer Weiterbildung verpflichten?

Berlin (dpa/tmn) - Aufgrund des Lockdowns ist in manchen Betrieben ein Großteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wäre das jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen zu lassen? Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

«Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zu Weiterbildungsmaßnahmen nicht verpflichten», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Allerdings sei Arbeitnehmern in der sich schnell entwickelnden Arbeitswelt dringend zu raten, jede Qualifizierungschance zu nutzen, findet der Experte. «Andernfalls wird man im Beruf schneller unbrauchbar, als einem lieb ist. Das betrifft insbesondere den Bereich IT und Umgang damit.»

Wer sich weiterqualifizieren möchte, für den gilt: Grundsätzlich dürfen sich Arbeitnehmer auch während der Kurzarbeit weiterbilden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Weiterbildung sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. In der Regel müssten die Weiterbildungen während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit stattfinden, so Bredereck. Hier seien aber auch Ausnahmen möglich.